Leergut verweigert – weil sie eine Frau ist?

von Markus Bistrick

Nach einem Vorfall in einem Vaterstettener Getränkemarkt hat das betroffene Unternehmen personelle Konsequenzen gezogen. Zuvor hatte sich eine Familie an B304.de gewandt und von diskriminierenden Äußerungen eines Mitarbeiters berichtet. Angeblich wurde einer Kundin mit dem Hinweis darauf, dass sie eine Frau sei, die Rückgabe von Leergut verweigert.

Diskriminierung im Getränkemarkt? Der Vorfall soll sich bereits am 20. Juni ereignet haben. Nach Darstellung ihres Vaters wollte eine junge Frau in dem Markt Leergut zurückgeben. Der zuständige Mitarbeiter habe die Annahme verweigert, sei beleidigend geworden und habe der Kundin schließlich Hausverbot erteilt. Zwei Männer, die während des Vorfalls den Markt betreten hätten, seien dagegen bedient worden. Als der Vater der Frau hinzukam, habe der Mitarbeiter nach dessen Schilderung erklärt, dass er das Leergut nicht annehme, weil die Kundin eine Frau sei. Zudem soll er sinngemäß geäußert haben, Frauen grundsätzlich nicht zuzuhören und von ihnen kein Leergut anzunehmen.

Der Vater wandte sich daraufhin an die Geschäftsführung. Nach einem telefonischen Austausch und einer internen Prüfung teilte die Getränkemarktkette B304.de mit, dass aufgrund der Schilderungen der Familie umgehend die notwendigen Anhörungen stattgefunden hätten und „entsprechende personelle Konsequenzen“ veranlasst worden seien. Die Unternehmensleitung wies darauf hin, dass es bei der Bewertung des Geschehens unterschiedliche Wahrnehmungen der beteiligten Parteien gebe, dass die Verdachtsmomente jedoch nicht hinreichend ausgeräumt werden konnten. Nach der Aufarbeitung des Sachverhalts habe man entsprechend konsequent gehandelt. Der Mitarbeiter ist mittlerweile nicht mehr für das Unternehmen tätig.

Anspruch sei ein respektvoller, offener und fairer Umgang

Diskriminierung jeglicher Art widerspreche den eigenen Unternehmenswerten, heißt es in der Stellungnahme. Der Anspruch sei ein respektvoller, offener und fairer Umgang mit allen Kundinnen und Kunden. Die Beschäftigten würden zudem regelmäßig im Umgang mit Kundschaft geschult.

Der Vater der betroffenen Frau machte den Vorfall nach eigenen Angaben öffentlich, weil solche Erfahrungen nicht verschwiegen werden dürften. Seine Tochter habe wie jede andere Person das Recht, in einem Geschäft respektvoll und gleichberechtigt behandelt zu werden.