Wie das Landratsamt Ebersberg mitteilt, liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis heute (12.01.) über 200. Das bedeutet, dass ab sofort die 15-Kilometer-Regel in Kraft tritt! Ab heute dürfen sich die Bürger des Landkreises also nur noch in einem Radius von 15 Kilometer um ihre Heimatgemeinde bewegen. Ausnahmen soll es nur bei triftigem Grund geben, nicht jedoch bei touristischen Ausflügen. Der Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder um pflegebedürftige Personen zu besuchen bleibt aber weiterhin erlaubt.Gleiches gilt auch für Besuche bei und von engen Familienmitgliedern, Lebensgefährten und vergleichbar nahestehenden Personen oder auch Arztbesuchen.
Diese Regel gilt zunächst für 7 Tage. Sie wird erst wieder aufgehoben, wenn die Inzidenz sieben Tage am Stück unter der 200er-Marke bleibt.
“Die Polizei kann eine Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer natürlich nicht flächendeckend kontrollieren und wir werden jetzt nicht mit dem Zirkel alles genau nachmessen”, so Helmut Hintereder, Polizeichef der Polizeidienststelle in Poing. “Wir schauen natürlich auf die Autokennzeichen und wägen ab, ob sich eine Kontrolle lohnt.” Die Polizei appelliert an die Selbstdisziplin der Bürgerinnen und Bürger: “Wichtig ist, dass jeder weiß, was nun geboten ist, um die Infektionszahlen in den Griff zu kriegen.”
Wer gegen die Auflage der 15-Kilometer-Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Um die Ausbreitung des Coronavirus weiter zu bekämpfen, wurde kürzlich für Hotspots ein Bewegungsradius von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort beschlossen. Die Regel greift ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.
Neben der 15-Kilometer-Regel gelten derzeit aber wegen des Lockdowns auch noch einige andere Beschränkungen. Bis zum 31. Januar bleiben demnach Schulen und Kitas geschlossen. Auch viele Geschäfte sind weiterhin zu. Die nächtliche Ausgangssperre ab 21.00 Uhr bleibt bestehen. Neu seit Beginn der Woche ist zudem, dass sich die Bürger nur noch mit einer einzigen nicht im Haushalt lebenden Person privat treffen dürfen. Unverändert bleibt die Maskenpflicht, wie sie in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens seit April gilt.
Freizeit- und Amateursport ist nicht mehr erlaubt, jedoch dürfen religiöse Zusammenkünfte unter Auflagen weiterhin stattfinden. Wer aus einem ausländischen Corona-Risikogebiet nach Bayern einreist, für den gilt grundsätzlich eine Quarantäne und eine Testpflicht. Einreisende aus Corona-Risikogebieten müssen zehn Tage in Quarantäne. Frühestens nach fünf Tagen kann diese vorzeitig mit einem negativen Testergebnis beendet werden.