Was für ein Hin und Her! Mit einem Tageshöchststand von 109 Corona-Neuinfizierten gestern, meldet das RKI für den Landkreis Ebersberg heute eine 7-Tage-Inzidenz von 220! Damit ist der Landkreis wieder für mindestens 7 Tage ein Hotspot. Wie uns Landrat Robert Niedergesäß bestätigt hat, gilt damit ab heute Mitternacht zusätzlich zu den bestehenden Regeln wieder eine nächtliche Ausgangssperre (21 bis 5 Uhr), Distanzunterricht in den Schulen ab der 8. Klasse (Ausnahme: Abschlussklassen).
Sobald die vom Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldete 7-Tage-Indizenz über 200 liegt, gilt ein Landkreis für mindestens 7 Tage als Hotspot – auch wenn die Inzidenz bereits morgen wieder bei unter 200 liegen würde. B304.de gegenüber bedauerte Landrat Robert Niedergesäß, dass ab heute Mitternacht wieder die verschärften Regeln gelten. Erst gestern hatte das Landratsamt die Hotspot-Regeln für den Landkreis aufgehoben, weil der Landkreis bis gestern sieben Tage nacheinander unter der 200er Schwelle lag. “Als die Entscheidung getroffen wurde, war nicht vorherzusehen, dass die 7-Tage-Inzidenz schon am nächsten Tag wieder so stark ansteigen würde”, so Niedergesäß. Gestern hatte die Inzidenz noch bei 173 gelegen.
“Allerdings wurden bis gestern Abend 109 neue Fälle gemeldet. Das ist der Tageshöchstwert, der noch genau analysiert werden muss”, sagt Niedergesäß. Und weiter: “Nur rund 25 Fälle kommen aus unserem Testzentrum, der Rest rundherum.” Die bisherigen Spitzentage waren einmal 70 und einmal 74 Fälle. “Selbst wenn man diese Ausreißer für gestern angenommen hätte, wären wir unter 200 geblieben.”
Was jetzt genau ab heute Mitternacht für mindestens 7 Tage gilt:
- In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 200 gilt von 21 bis 5 Uhr des Folgetages eine Ausgangssperre. D.h., der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur zulässig: im Rahmen der Arbeit, für medizinische und veterinärmedizinische Notfälle, bei Wahrung des Sorge- und Umgangsrechts, bei Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, bei Begleitung Sterbender, für die Versorgung von Tieren, aus ähnlichen gewichtigen und unabweisbaren Gründen. An den Weihnachtstagen (24.-26. Dezember): für Gottesdienstbesuch.
- An allen Schulen ab der Jahrgangsstufe acht findet kein Präsenzunterricht statt (mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung).
- Der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform ist untersagt.
- Außerdem sind Märkte zum Warenverkauf untersagt. Ausnahmen gibt es für regelmäßig stattfindende Wochenmärkte für den Verkauf von Lebensmitteln.
Die Regelungen treten frühestens außer Kraft, wenn die 7-Tages-Inzidenz seit mindestens sieben Tagen in Folge die Marke von 200 unterschritten hat!