Zwei Waldbrände in unserer Gegend

von Catrin Guntersdorfer

Gestern (25.03.) kam es in den Nachmittagsstunden zu zwei Waldbränden im Münchner Osten. Bereits 2017 hatte sich hier, ebenfalls um die Osterzeit, eine Serie von 13 Bränden zugetragen. (b304 berichtete)
Die beiden aktuellen Brandstellen liegen, wie der Großteil im Jahr 2017, im Waldgebiet nördlich der Putzbrunner Straße. Aufgrund des guten Wetters war der Wald von Spaziergängern gut besucht, die gegen 12:45 Uhr den Brand auf einer Fichtenschonung im Wald auf Höhe der Putzbrunner Straße 193 bemerkten und die Feuerwehr alarmierten.

Aus bislang ungeklärter Ursache waren dort gerodete Bäume und eine Wiese auf einer Fläche von über 1000 qm in Brand geraten und wurden so zum Teil zerstört. Beim Eintreffen der Feuerwehr war das Feuer bereits erloschen.

Nur wenige hundert Meter vom ersten Brandort entfernt kam es nur 3 Stunden später zu einem zweiten Waldbrand. Diesmal brannten Bäume und Wiese im Bereich einer Jungeichenschonung auf einer Fläche von rund 1 Hektar.

Zur genauen Schadenshöhe können noch keine Angaben gemacht werden, sie dürfte jedoch im fünfstelligen Bereich liegen.

Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen, unter anderem unter Einsatz eines Polizeihubschraubers, führten nicht zum Erfolg.

In Anbetracht der Umstände geht die Polizei von vorsätzlicher Brandstiftung  und einem Zusammenhang mit der Serie im vergangenen Jahr aus. Der Brandfahnder des Kommissariats 13 war bei beiden Bränden vor Ort und hat die Ermittlungen aufgenommen, die heute noch fortgesetzt werden.

Zeugenaufruf:
Personen, die seit dem 01.04.2017 bis heute in Waldgebieten im Münchner Süd-Osten verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, die im Zusammenhang mit den Bränden stehen könnten, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 13, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Auslobung:
Für Hinweise, die zur Klärung der Serie oder zur Ergreifung des Täters führen, ist von der Polizei eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro und von privater Seite eine Belohnung von 4.000 Euro ausgesetzt worden. Die Auslobung gilt ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.