Im Landkreis Ebersberg darf die Außengastronomie wieder öffnen. Viele Wirte haben sich rechtzeitig auf diesen Schritt vorbereitet und warten jetzt nur noch auf eines: gutes Wetter! “Im Regen draußen zu sitzen macht natürlich wenig Spaß und das Essen wird auch schnell kalt”, so Christoph Hofherr, Chef “Zum Altschütz” in Baldham, der morgen zwar öffnen wird, bei schlechtem Wetter jedoch nur wenige Plätze anbieten kann und daher erst mit einer abgespeckten Speisekarte starten wird. “Meine Mannschaft ist komplett wieder da und wir sind gut vorbereitet”, erklärt er. “Jedoch wollen wir, dass der Restaurantbesuch, auf den wir jetzt so lange verzichtet haben, auch wirklich bei gutem Wetter entsprechend genossen werden kann.”
Wegen der Wetterprognosen wird auch die “Landlust” in Vaterstetten erst am Freitag die Außengastronomie wieder öffnen. “Wir haben zwar 14 Tische, an denen man bei schlechtem Wetter sitzen könnte, aber wir werden weiterhin parallel unseren Takeaway-Service anbieten”, erklärt Anna Link, Chefin der “Landlust”. Für viele Wirte kam die Entscheidung der Regierung Anfang Mai, die Außengastronomie bei einer längerfristigen Inzidenz unter 100 wieder zu öffnen, überraschend. Da sich im Landkreis die Werte jedoch vergleichsweise lange auf einem hohen Niveau eingependelt hatten, blieb den Wirten doch noch genug Zeit, sich auf die Wiedereröffnung vorzubereiten. Bei den meisten steht für diesen Schritt das Personal schon bereit, da viele auch im bisherigen To-go-Geschäft im Einsatz waren.
“Wir hatten schon letzte Woche Kontakt mit unserer Brauerei aufgenommen und unser Team ist auch komplett. Wir müssen uns nur noch um die Blumen und die Deko kümmern”, lacht Giuseppe Marsico, Chef von “Modesto’s in Baldham. “Ich freue mich, dass es jetzt wieder losgeht”. Auch bei Anna Link steht die Crew und die Lieferanten sind informiert. “Was mir eher Sorgen macht ist der enorme Zeitaufwand, den die ganzen Regeln mit sich bringen, die wir jetzt einhalten und auch den Gästen erklären müssen”, sorgt sich die Wirtin. So besteht unter anderem, mit Ausnahme des Sitzplatzes, weiterhin die Maskenpflicht. Wenn Personen aus mehr als einem Haushalt am Tisch sitzen, gibt es zudem eine Testpflicht. Nicht alle Biergärten und Restaurants mit Außenbetrieb haben wohl geöffnet – deswegen: vorher erkundigen! Außerdem müssen ohnehin Termine vereinbart werden.