Ein gemeindliches Bürgerhaus ist eine feine Sache. Aber sie kostet Geld. Jetzt muss ab 1.1.2018 in Haar für die Benutzung des Bürgerhauses mehr bezahlt werden. Vor allem die Personalkosten sind gestiegen.
Seit 2015 konnten die Preise im beliebten Haarer Bürgerhaus am Kirchenplatz stabil gehalten werden. Das wird sich jetzt ab 1.1.2018 ändern. In der gestrigen Gemeinderatssitzung wurde grünes Licht für die Preiserhöhung gegeben. Grund dafür sind die gestiegenen Betriebskosten und vor allem die Personalkosten beispielsweise für die Reinigung. „Wir müssen auch die Versammlungsstättenverordnung strenger auslegen als bisher“, so Geschäftsführerin Veronika Gerstacker. Das bedeutet, bei Veranstaltungen im Gesamtsaal oder im Großen Saal muss nun von Beginn bis Ende ein Bürgerhaus-Mitarbeiter da sein. Die gute Nachricht ist, dass für die Haarer Vereine nach wie vor ein Tarif B also eine deutliche Vergünstigung für die Anmietung gilt. Der Gemeinde ist es wichtig hier zu unterstützen. Aber mit einer Erhöhung müssen auch sie rechnen. „Die Bestuhlungsleistung kann nun auch vom Bürgerhauspersonal gemacht werden. Für die ein oder andere Veranstaltung wird es dadurch auch billiger“, erklärt Gerstacker. Bereits abgeschlossene Verträge behalten ihre Gültigkeit, also noch die alten Preise. Nur bei neuen Verträgen werden die neuen Preise verwendet. Einige Beispiele:
Gesamtsaal alt: 460 Euro neu: 479 Euro 767 Euro (inklusiv Aufsicht)
Für Vereine alt: 85 Euro neu: 89 Euro 160 Euro (inklusiv Aufsicht)
Großer Saal alt: 310 Euro neu: 323 Euro 611 Euro (inklusiv Aufsicht)
Für Vereine alt: 65 Euro neu: 68 Euro 120 Euro (inklusiv Aufsicht)
Kleiner Saal alt: 155 Euro neu: 162 Euro 450 Euro (inklusiv Aufsicht)
Für Vereine alt: 31 Euro neu: 32 Euro Aufsicht n. zwingend notwendig