Nach zweimaliger Öffentlichkeitsbeteiligung wird jetzt die endgültige Fassung des „sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft” beim Landratsamt München zur Genehmigung vorgelegt. Das hat das Rathaus Grasbrunn in einer Meldung bekanntgegeben. Bereits im Jahr 2013 hatte die Gemeinde Grasbrunn beschlossen, die Planung für die Nutzung von umweltfreundlicher Windenergie aufzunehmen. Durch die bayerische 10-H-Regelung, die eine Mindestentfernung in zehnfacher Höhe eines Windrads zur Wohnbebauung vorschrieb, wurde die Planung allerdings für zehn Jahre ausgebremst. Erst Anfang 2023 änderte sich die Gesetzeslage, als die 10-H-Regel modifiziert wurde und zeitgleich das bundesweite “Wind-an-Land-Gesetz” in Kraft trat. Dieses Gesetz legt verbindliche Quoten für Windenergiegebiete in allen Bundesländern fest. Vor diesem Hintergrund beschloss der Gemeinderat im Januar 2023, die Planung wieder aufzunehmen.
“Das Planungsverfahren, unterstützt vom Büro TB Markert Stadtplaner und Landschaftsarchitekten, ist in kurzer Zeit rasant fortgeschritten. Inzwischen sind vier potenzielle Konzentrationszonen für mögliche Windkraftanlagen im Gemeindegebiet ausgewiesen”, so die Gemeinde. Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden zweimal in den Planungsprozess einbezogen und hatten die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den jeweiligen Entwürfen des “sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft” abzugeben.
Die letzte Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung endete am 1. September 2023. Nach gründlicher Prüfung und Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen hat der Gemeinderat am 26. September mehrheitlich beschlossen, den Plan um zusätzliche Ausführungen zum Artenschutz, möglichen Konflikten zwischen Windkraftanlagen und Wasserschutzgebietszonen sowie qualifizierten Verkehrswegen zu ergänzen.
Die endgültige Fassung des „sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft” samt Begründung mit Umweltbericht gemäß § 6 Abs. 1 BauGB wird nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen dem Landratsamt München zur Genehmigung vorgelegt. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird der Plan abschließend ausgefertigt, seine Wirksamkeit öffentlich bekannt gemacht und die vollständige Version auf der Website der Gemeinde Grasbrunn veröffentlicht.