Über ein Zuwenig an Verordnungen und Bürokratie können wir uns eigentlich nicht beklagen. Doch während es in vielen Nachbargemeinden, darunter Haar, Zorneding und Grasbrunn, teilweise seit über 20 Jahren Verordnungen über die Plakatierung im Gemeindegebiet gibt, herrschen in Vaterstetten Verhältnisse wie im Wilden Westen – zumindest zur Plakatierung in Wahlkampfzeiten. Dann sind weder Orte, Anzahl, noch Zeitraum der Plakatierung in der Gemeinde geregelt. Dem wollten Grüne und SPD Einhalt gebieten und stellten im Gemeinderat einen Antrag auf Erlass einer entsprechenden Verordnung – gültig ab 1. Januar, also kurz vor der Kommunalwahl. Das Timing sitzt.
Zum einen kann in der Verordnung geregelt werden, ab wann Wahlplakate aufgestellt werden dürfen. In den Nachbargemeinden beträgt die Frist sechs Wochen vor der jeweiligen Wahl. Zum anderen kann auch reglementiert werden, wo Plakate aufgestellt werden dürfen: Während in Haar und Grasbrunn Wahlplakate auch auf Gehsteigen angebracht werden dürfen, ist dies in Zorneding nur auf dafür bestimmten Plakatwänden zulässig.
Dies fordern mit Antrag vom Juli nun auch Grüne und SPD, und verweisen auf eine intensive Beeinträchtigung des Ortsbildes. Gelten soll die Verordnung bereits ab 1. Januar, also gut 2 Monate vor der Kommunalwahl am 8. März – für die der Wahlkampf bereits Fahrt aufgenommen hat. Entschieden hat der Gemeinderat noch nicht, denn dafür fehlte nach der Debatte zur Ortsumfahrung sowie einer hitzigen Grundsatzdebatte zum Busverkehr die Zeit – das Thema wurde auf Mitte September vertagt.