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Wie werden Verkäufe besteuert?

von Dr. Thomas Siegel

Beim Verkauf gebrauchter Gegenstände über Plattformen wie eBay, Vinted oder Etsy ist entscheidend, ob es sich noch um private Vermögensumschichtungen oder bereits um steuerpflichtige Vorgänge handelt. Relevant ist insbesondere § 23 Einkommensteuergesetz (EStG), der sogenannte private Veräußerungsgeschäfte regelt.

Einmalige oder gelegentliche Verkäufe von Gebrauchsgegenständen aus dem Privatvermögen sind steuerfrei. Typische Beispiele sind der Verkauf von Kleidung, Möbeln oder Haushaltsgeräten. Diese Vorgänge dienen nicht der Gewinnerzielung, sondern der Entledigung von Privatvermögen.

Eine Steuerpflicht kann entstehen, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG) und ein Gewinn erzielt wird. Wird die Freigrenze von 600 Euro überschritten, ist der Gewinn steuerpflichtig. Beispiel: Verkauf eines im Januar gekauften Laptops im Juli mit 200 Euro Gewinn – steuerpflichtig, sofern kein Gegenstand des täglichen Gebrauchs vorliegt.

Nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs von der Besteuerung ausgenommen. Das betrifft Dinge, die typischerweise privat genutzt werden (z.B. Kleidung, Möbel, Haushaltsgeräte, privat genutzte Unterhaltungselektronik, wie Fernseher, Spielekonsolen, Laptops sowie Fahrräder oder Sportgeräte). Ein Verkauf solcher Gegenstände ist steuerfrei, selbst wenn er innerhalb eines Jahres erfolgt und ein Gewinn entsteht. Nicht dazu zählen Wertanlagen oder Sammlerstücke wie Edelmetalle, Kunstwerke, Oldtimer oder Kryptowährungen.

Für elektronische Geräte wie Laptops oder Tablets gilt: Werden sie privat genutzt, sind sie als Gegenstände des täglichen Gebrauchs einzustufen. Nur bei betrieblicher oder einkunftsbezogener Nutzung kommt eine Steuerpflicht in Betracht.

Wer regelmäßig Waren verkauft, mit Gewinnerzielungsabsicht und planmäßigem Vorgehen, betreibt eine gewerbliche Tätigkeit (§ 15 EStG). Typische Anzeichen: Häufiger Verkauf gleichartiger Artikel, gezielter Einkauf zum Weiterverkauf, professionelles Auftreten. In diesen Fällen bestehen Einkommensteuer- und ggf. Umsatzsteuerpflichten sowie Gewerbeanmeldepflicht.

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