Weshalb stehen Kinderrechte eigentlich nicht im Grundgesetz?

von Catrin Guntersdorfer

 

Mit einem spannenden Thema beschäftigt sich demnächst die KinderUni Haar. Sie will ergründen, weshalb Kinderrechte eigentlich nicht im Grundgesetz stehen. Wir leben in einem friedlichen Land. Dieses Glück haben nicht alle Kinder auf der Welt. Viele müssen arbeiten, statt eine Schule zu besuchen. In Deutschland haben Kinder heute ja nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht zu einem Schulbesuch! Deutsche Kinder können in vielen Dingen mitbestimmen, indem sie sich informieren und sagen, was sie denken. In vielen anderen Ländern dürfen Kinder das nicht. Kinder, die intersssiert, welche Rechte und Pflichten sie bei uns eigentlich genau haben, sind bei der Januar-Vorlesung der KinderUni Haar genau richtig, denn diesmal erfahren die Kinderuni-Studenten aus erster Hand alles über Kinderrechte. Jens Tönjes vom Kinderschutzbund Bayern hat sein Kommen zugesagt! KinderUni-Leiterin Bettina Endriss-Herz ist hocherfreut, einen echten Profi für Kinderrechte gewonnen zu haben und ihrem jungen Publikum damit wieder eine lebendige, spannende Fragerunde garantieren zu können. Alle Kinder zwischen 8 und 12 Jahren sind am  Freitag, den 19.01. von 17.00 -17.45 Uhr im Poststadl der VHS Haar (Münchner Str. 3) willkommen, da auch Gasthörer eingeladen sind! Sonst findet die KinderUni Haar einmal pro Monat, freitags von 17.00-17.45 Uhr in der Volkshochschule Haar statt. Die Einschreibung hierfür läuft mit der Semester-Einschreibung bei der vhs Haar, Münchener Str. 3, 85540 Haar, Telefon 089/46002-800. Anmeldungen sind auch online möglich. Die Semester-Studiengebühr liegt bei EUR 24,00 pro Semester. Gasthörer, Erwachsene oder Kinder, können teilnehmen, wenn noch Sitzplätze frei sind. Die Gasthörergebühr beträgt pro Vorlesung für Erwachsene EUR 7,00 und für Kinder EUR 5,00. Weitere Infos gibts unter www.kinderuni-haar.de