Wechsel von „M“ auf „MU“ möglich

von b304

Zusätzlich zum bekannten Münchner Kennzeichen „M“ steht jetzt eine weitere Option bei der Kfz-Zulassung zur Verfügung: Ab Montag, 19. Januar, können Bürger im Landkreis München auch das neue Unterscheidungskennzeichen „MU“ wählen.

Mit „MU“ – kurz für „Münchner Umland“ – steht den Bewohnern des Landkreises eine weitere, identitätsstiftende Option zur Fahrzeugzulassung zur Verfügung. M-Kennzeichen bleiben weiterhin die Standardkennzeichen, sodass es sich bei der Zuteilung eines MU-Kennzeichens um ein gebührenpflichtiges Wunschkennzeichen handelt. Ab dem 19. Januar können diese ausschließlich über die Homepage des Landkreises München reserviert werden. Eine Reservierung vorab per E-Mail oder Telefon ist nicht möglich. Wer keine Reservierung vornimmt, kann vor Ort bei der Zulassung seinen Wunsch äußern. Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen beträgt 10,20 Euro, bei vorheriger Online-Reservierung 12,80 Euro.

Mit dem neuen Unterscheidungskennzeichen stehen den Kunden der Kfz-Zulassungsstelle in Kombination mit dem Unterscheidungskennzeichen „MU“ weitere Buchstabenkombinationen zur Auswahl, so etwa die – beim „M“ Unterscheidungskennzeichen weiterhin der Landeshauptstadt München vorbehaltenen Buchstaben – wie B, F und G.

Vier bis sechsstellige Erkennungsnummern können online für 60 Tage reserviert werden. Kurze Kennzeichenkombinationen mit dreistelliger Erkennungsnummer z. B. ein Buchstabe und zwei Zahlen werden ausschließlich direkt am Tag der Zulassung vor Ort vergeben. Zweistellige Erkennungsnummern mit einem Buchstaben und einer Zahl, sind Fahrzeugen vorbehalten, die bauartbedingt auf ein solches Kennzeichen angewiesen sind. In diesen Fällen ist ein entsprechendes Gutachten oder die Vorführung des Fahrzeugs erforderlich.

Wechsel von „M“ auf „MU“ möglich

Landkreisbürgerinnen und -bürger, die aktuell bereits ein „M“-Kennzeichen besitzen, können dieses selbstverständlich weiter behalten. Ein bestehendes M-Kennzeichen kann aber auf Wunsch grundsätzlich auf „MU“ umgestellt werden. Dazu ist eine Außerbetriebsetzung des bisherigen Fahrzeugs mit anschließender Wiederzulassung erforderlich. Informationen über die hierfür nötigen Unterlagen, z. B. elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), sind in der jeweiligen Dienstleistungsbeschreibung auf der Website des Landratsamts München abrufbar.

Weitere Informationen zur Zulassung und zur Wunschkennzeichenreservierung gibt es unter: www.landkreis-muenchen.de/zulassung