Auf dem Streckenabschnitt der Isar zwischen dem Kloster Schäftlarn und Strafllach-Dingharting/Höhe Floßlrutsche liegen mehrere durch das gestrige Unwetter umgestürzte Bäume in der Isar, die ein Passieren für Bootsfahrer unmöglich machen. Darauf weist das Landratsamt München hin. Manche Bäume liegen auch knapp unter der Wasseroberfläche und sind vom Boot aus nur schwer auszumachen. Vom Befahren der Isar wird daher dringend abgeraten!
Die Isar ist ein Wildfluss, beim Bootfahren kann es daher zu schweren Unfällen kommen, besonders wenn nach Unwettern Gefahren durch umgekippte Bäume drohen.
Immer wieder kam es in den vergangenen Jahren zu Unfällen auf der Isar. Häufig mussten Feuerwehren und Rettungsdienste in Not geratene Bootsfahrer aus der Isar retten.
Regeln der Bootsfahrverordnung beachten
Damit die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt sind und weniger Unfälle passieren, hat das Landratsamt verschiedene Regelungen erarbeitet und diese im Januar 2020 in einer Bootsfahrverordnung bekannt gemacht.
In der Verordnung ist unter anderem geregelt, dass die Isar im Landkreis München nur noch mit Kanus, Schlauchbooten und Stand-up-Paddling-Boards befahren werden darf. Zu den einzelnen Fahrzeugarten gibt es jeweils spezifische Regelungen. So m üssen Schlauchboote beispielsweise einer vorgegebenen DIN-Norm entsprechen. Es ist nicht erlaubt, Beiboote anzuhängensowie Fahrzeuge zusammenzubinden.
Um die Fahrt ̧chtigkeit sicherzustellen, gilt eine Obergrenze von maximal 0,5
Promille Alkohol im Blut. Kinder bis acht Jahre und Nichtschwimmer m ̧ssen
Rettungswesten mit CE-Kennzeichen tragen. Der Sicherheit wegen d ̧rfen keine
Glasflaschen mitgef ̧hrt werden. Zudem ist es nicht erlaubt, w‰hrend des
Bootfahrens Tonwiedergabeger‰te zu verwenden.