Die schweren Unwetter, die in der vergangenen Nacht (von 11. auf 12. Juli) über Bayern
hinweggezogen sind, haben auch im Landkreis München ihre Spuren hinterlassen. Nach zahlreichen Meldungen über umgestürzte Bäume in der Isar wird derzeit vom Befahren der Isar im gesamten Landkreisgebiet wie auch in den angrenzenden Gebieten dringend abgeraten.
Das Wasserwirtschaftsamt München arbeitet intensiv daran, die Hindernisse zu beseitigen. Angesichts der Vielzahl der Meldungen werden die Arbeiten jedoch voraussichtlich bis in die kommende Woche andauern. Gleichzeitig sind bereits neue starke Regenfälle angekündigt, die die Situation noch einmal verschärfen könnten. Das Landratsamt München appelliert daher eindringlich an alle Erholungssuchenden: Bitte nehmen Sie die Warnungen ernst und verzichten Sie vorerst auf das Bootfahren auf der Isar. Bringen Sie sich und andere nicht unnötig in Gefahr!
Neben den umgestürzten Bäumen kann auch vermehrt Treibgut auftreten. Auch unter der Wasseroberfläche können sich dabei zahlreiche Hindernisse bilden, die für Bootsfahrer oft nur schwer oder gar nicht zu erkennen sind. In den vergangenen Jahren kam es bei vergleichbaren Verhältnissen immer wieder zu Unfällen, bei denen Personen aus der Isar gerettet werden mussten – eine Gefahr auch für die Retterinnen und Retter. Denn nicht umsonst heißt die Isar wörtlich Isaria, was „die Reißende“ bedeutet.
Bitte Regeln der Bootsfahrverordnung beachten
Damit die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt sind und weniger Unfälle passieren, hat das Landratsamt verschiedene Regelungen erarbeitet und diese im Januar 2020 in einer Bootsfahrverordnung bekannt gemacht.
In der Verordnung ist unter anderem geregelt, dass die Isar im Landkreis München nur noch mit Kanus, Schlauchbooten und Stand-up-Paddling-Boards befahren werden darf. Zu den einzelnen Fahrzeugarten gibt es jeweils spezifische Regelungen. So müssen Schlauchboote beispielsweise einer vorgegebenen DIN-Norm entsprechen. Es ist nicht erlaubt, Beiboote anzuhängen sowie Fahrzeuge zusammenzubinden.
Um die Fahrtüchtigkeit sicherzustellen, gilt eine Obergrenze von maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut. Kinder bis acht Jahre und Nichtschwimmer müssen Rettungswesten mit CE-Kennzeichen tragen. Der Sicherheit wegen dürfen keine Glasflaschen mitgeführt werden. Zudem ist es nicht erlaubt, während des Bootfahrens Tonwiedergabegeräte zu verwenden.