Die Gemeinde Vaterstetten benötigt für die Bundestagswahl 2021 wieder freiwillige und engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Die Bundestagswahlen finden am Sonntag, den 26.09.2021, statt. Die Mitarbeit wird mit einer Wahlhelferentschädigung belohnt. Um als Wahlhelfer tätig sein zu können, muss man für die Bundestagswahl wahlberechtigt sein, das bedeutet:
- man hat die deutsche Staatsangehörigkeit
- man hat am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet
- man wohnt seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Vaterstetten bzw. im Landkreis Ebersberg
- man ist nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
Die Aufgabe der Wahlhelfer umfasst
- Prüfung der Wahlberechtigung
- Ausgabe der Stimmzettel
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen
- Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
- Prüfung der Wahlbriefe
- Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr
Wie lange die Auszählung dauert, hängt von der Komplexität der jeweiligen Wahl ab. Bei Fragen kann man sich an Herrn Huhndt (08106/383-405) wenden bzw. per Email an wahlen@vaterstetten.de oder man füllt das Anmeldeformular aus und lässt dieses bis spätestens 27.08.2021 dem Wahlamt der Gemeinde Vaterstetten zukommen.