Für eineinhalb Jahre muss ein 64-jähriger Mann aus Vaterstetten ins Gefängnis. Der Waffennarr hatte unzählige Waffenteile, tausende Patronen, Artillerie-Munition, Maschinenpistolen und Sprengstoff in seinem Haus gelagert. Es war so viel, dass die Polizei zum Abtransport bei dem 64-Jährigen mit zwei Lieferwägen anrücken musste. (b304 berichtete) Eine Erlaubnis hatte der 64-jährige Waffennarr für gefährlichen Gegenstände nicht. Die hatte er bereits 1998 nach einer Alkoholfahrt verloren. Die Verhandlung war heute (18.07.) fortgesetzt worden und das Amtsgericht hat den Vaterstettener nun zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Staatsanwältin hatte zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe gefordert, weil er gegen das Kriegswaffenkontroll- und Waffengesetz verstoßen habe. Auch wenn der Angeklagte vor Gericht beteuerte, nicht gewusst zu haben, dass man ohne gültige Waffenbesitzkarte keine Munition besitzen darf, glaubte ihm die Staatsanwältin nicht. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass gerade dem Angeklagten als “Waffennarr” der Straftatbestand hätte bestens bekannt sein müssen. Daher bekam er seine Strafe auch nicht auf Bewährung. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, dass im Haus seines Mandanten kein akutes Gefahrenszenario vorgeherrscht habe. Ein Großteil der Munition hätte nicht zu den gefundenen Waffen gepasst oder sei funktionsunfähig gewesen.
Auch wenn die Strafe für den 64-Jährigen nicht zur Bewährung gilt, ist noch ungewiss, ob er aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes tatsächlich ins Gefängnis muss. Eine Haftfähigkeit soll erst noch geprüft werden.
Ein Ex-Freund der Tochter des Waffennarrs hatte der Polizei einen Hinweis gegeben, dass der 64-Jährige ein Waffenlager bei sich zu Hause habe. Auch eine Putzfrau des Rentners hatte sich bei der Polizei gemeldet, da sie Waffen im Haus entdeckt hatte.