Vogelgrippe bei Schwan festgestellt

von b304

Im Landkreis München ist ein Fall von Geflügelpest (HPAI) zu verzeichnen. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat die Vogelgrippe bei einem Schwan aus dem Gemeindegebiet Ismaning bestätigt. Die Wahrscheinlichkeit eines Eintrags in die Nutz- und Hausgeflügelpopulation ist laut Landratsamt daher als erhöht einzustufen. Zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel weist das Landratsamt München erneut alle Geflügelhalter darauf hin, sich strikt an die bereits am 7. Dezember 2021 für den gesamten Landkreis München angeordneten erhöhten
Biosicherheitsmaßnahmen zu halten. Die entsprechende Allgemeinverfügung mit detaillierten Handlungsanweisungen ist auf der Website des Landratsamtes unter „Verordnungen und Allgemeinverfügungen“ einzusehen (www.landkreismuenchen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/verordnunge
n-und-allgemeinverfuegungen/
). Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, sind verpflichtet, diese Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Bei Nichteinhaltung droht ein
Bußgeld.