In der Baldhamer Blumenstraße stehen auf einem Grundstück derzeit zwei Häuser, die jedoch abgerissen werden sollen. Errichtet werden sollen dann zwei neue Häuser mit 18 Wohneinheiten. Das lehnte der Bauausschuss nun mehrheitlich aus Prinzip ab. Ein Gerichtsverfahren ist wahrscheinlich. Im Rahmen einer Klausurtagung sollen sich jetzt Gedanken zur Verkehrssituation in der Gemeinde gemacht werden.
Grundsätzlich gilt: Gemeinden können in Bebauungsplänen den Bau von Grundstücken im Gemeindegebiet in gewisser Weise bestimmen und das sogenannte Maß der baulichen Nutzung, dazu zählen etwa die Grund- und Geschoßflächen des Neubaus, beschränken. Liegt kein Bebauungsplan vor, greift der Paragraph 34 des Baugesetzbuches: Ein Bau ist demnach immer dann zulässig, wenn das Grundstück erschlossen ist und sich die Bauten in die Umgebung einfügen. Dafür zieht man ein Referenzobjekt heran.
Im Mai reichte der Vorhabenträger einen Bauantrag über die Häuser mit 18 Wohneinheiten ein. Deutlich mehr, als bislang, was vielen Gemeinderäten ein Dorn im Auge war. Von möglichen „massiven Auswirkungen“ sprach etwa Klaus Willenberg (FDP). Eine Grundsatzdiskussion folgte sogleich. „Und täglich grüßt das Murmeltier“, so Stefan Huber, CSU-Gemeinderat und Referent für Ortsplanung. Immer wieder habe man es mit „34-er-Fällen“ zu tun, man hangle sich von Grundstück zu Grundstück. Er schlug deshalb vor, eine gemeinsame Klausur einzuberufen, in der es um die Ortsentwicklung geht. Er selbst ist sich sicher, dass man „planungsrechtlich massiv was tun müssen“.
Diskutiert wurde unter anderem über Parkverbote. Angesprochen wurde bei der Diskussion auch, dass es im Gemeindegebiet zu wenig Spielstraßen gäbe. Zwar werden in der Tiefgarage genug Duplex-Stellplätze entsprechend der gemeindlichen Satzung nachgewiesen, doch ob alle Bewohner immer darin parken, ist fraglich. Die Situation in der Blumenstraße ist durch viele parkende Autos ohnehin angespannt, auch bedingt durch die nahe Gastronomie an der Rosenhofkreuzung. Problematisch könnte der Plan der Staatsregierung werden, die gemeindlichen Stellplatzsatzungen abzuschaffen – es besteht also Handlungsbedarf.
Neben der verkehrlichen Mehrbelastung wurde auch die Größe der Wohnungen diskutiert. Während Roland Meier von „Wohnklos mit einer Kochnische“ sprach, die man eigentlich ablehnen müsse, fand Benedikt Weber (CSU) eher positive Worte: Auch an junge Leute müsse man denken, diese müssten ebenfalls Wohnraum in der Gemeinde finden.
Obwohl das Vorhaben nach Baugesetzbuch zulässig sein dürfte lehnte der Bauausschuss das Vorhaben mehrheitlich ab – Lediglich Bürgermeister Leonhard Spitzauer (CSU), Günter Lenz, Sepp Mittermeier (beide SPD) und Klaus Willenberg stimmten dem Bauvorhaben zu.
Dass der Bau forciert werden soll zeigen die bereits vor Ort befindlichen Bautafeln. Es ist absehbar, dass der Bauträger vor das Verwaltungsgericht zieht. Wenn dieses den Bau für zulässig erklärt, darf gebaut werden – und auf die Gemeinde kämen dann Gerichtskosten zu.