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Trotz Hebesatzerhöhung meist günstiger

von Leon Öttl

Große Unsicherheit löst derzeit die Grundsteuerreform aus. Nun werden in Vaterstetten die Hebesätze nach oben angepasst. Für viele Immobilieneigentümer sinkt die Grundsteuer.

Grund für die Anpassung ist, dass sich die Reform finanziell nicht auf den Gemeindehaushalt auswirken soll. Sie soll „aufkommensneutral“ sein. Was aber nicht heißt, dass die Steuerbelastung für Eigentümer unverändert bleibt.

Grundlage für die Erhebung der Steuer ist der sogenannte Messbetrag. Voraussichtlich fällt die Summe aller Messbeträge in der Gemeinde geringer als zuvor aus, deshalb muss der Hebesatz entsprechend erhöht werden, um wie bislang auf rund 4,9 Millionen Euro Gesamteinnahmen zu kommen: „wir sind uns einig, dass wir die Reform nicht dazu nutzen, die Gemeindekasse zu verbessern“, hieß es in der Gemeinderatssitzung.

Ein konkreter Vorschlag aus der Verwaltung wurde dem Gemeinderat vorgelegt: Der Hebesatz der für die meisten Eigentümer entscheidende Grundsteuer B soll von 390 auf 445 steigen, bei der Grundsteuer A (für die Landwirtschaft) von 330 auf 350.

Insgesamt geht die Verwaltung davon aus, dass etwa zwei Drittel aller Eigentümer und Mieter (denn auf diese kann die Steuer umgelegt werden) weniger Grundsteuer bezahlen müssen. Bei einem Viertel beläuft sich die Mehrbelastung auf bis zu 100 Euro pro Jahr. Bis 500 Euro mehr müssen 10 Prozent der Haushalte bezahlen und bei nur rund 1% erhöht sich die Steuer um mehr als 1000 Euro, was hauptsächlich große gewerbliche Grundstücke betrifft. 

Die bereits vorliegenden Daten zeigen, dass sich die relative Steuerlast für die meisten Eigentümer verringern wird. Grafik: Gemeinde Vaterstetten

Auch konkrete Beispiele nannte die Gemeindeverwaltung: Teurer würde es vor allem mit viel Grund und Boden, bei einer 2-Zimmer-Wohnung mit knapp 60 Quadratmetern Wohnfläche und der gleichen Größe an Grund und Boden sinkt die Steuerlast sogar um 42 Prozent. 

Rechenbeispiele: so könnte sich die Steuer verändern

Quelle: Gemeindeverwaltung

Gut 93% der Daten liegen bereits vor, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass das Finanzamt diese noch korrigiert, etwa bei Widersprüchen. Für die fehlenden Daten habe man eine Hochrechnung verwendet. Dennoch muss wohl mit einer erneuten Anpassung der Hebesätze in den nächsten zwei Jahren gerechnet werden, wenn die Daten vom Finanzamt vollständig vorliegen. 

Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu und lobte die Arbeit der Finanzverwaltung. Ab 2025 beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer A 350 (bislang 330), für die Grundsteuer B 445 (bislang 390). Die Grundsteuerbescheide sollen dann im Januar verschickt werden. Wer schon jetzt wissen möchte, wie teuer die Grundsteuer ab dem kommenden Jahr wird, hat nun Gewissheit. Mieter, auf welche die Grundsteuer umlesbar sind, sollten sich beim Vermieter nach der Höhe des festgesetzten Messbetrages erkundigen.