Die Gemeinde Vaterstetten nutzt derzeit ihren Gestaltungsspielraum – mit einer Satzung verbietet sie etwa Gabionenwände. Doch durch ein Landesgesetz schwindet der Einfluss der Kommunen – das Ortsbild könnte sich so verändern, auch die Parkplatzsituation ist betroffen.
In Kraft treten die für die Gemeinde wichtigen Änderung des sogenannten „Modernisierungsgesetzes“ des Baurechts, von dem sich die Staatsregierung Bürokratieabbau erhofft, ab Oktober.
Das Gesetz verbietet Kommunen unter anderem, die Gestaltung der Verpflanzung auf Grundstücken zu regeln. Dies ist in Vaterstetten mit der Grünflächengestaltungssatzung der Fall. Schottergärten können Kommunen auch über den Oktober hinaus verbieten, die markanten Steinkäfige als Zaun jedoch nicht mehr. Sie könnten zunehmend Teil des Ortsbilds werden.
Zudem entfällt die staatliche Stellplatzpflicht – künftig können Kommunen nur noch zwei Stellplätze pro gebauter Wohnung fordern, was mit der aktuell gültigen Satzung der Gemeinde übereinstimmt.
Im sozialen Wohnungsbau sind es ein Stellplatz je zwei Wohneinheiten, derzeit fordert Vaterstetten einen Stellplatz je Wohneinheit. Die Pflicht zur Bereitstellung von Gästestellplätzen entfällt gänzlich, derzeit sind es 10 Prozent der Wohnungen. Abweichungen von den Regelungen sind nur nach unten hin möglich, nicht nach oben. Gerade bei großen Bauprojekten könnte der Parkdruck wachsen.
Nachdem die Änderungen im Bauausschuss vorgestellt wurden äußerte Maria Wirnitzer (SPD) Kritik: es handle sich um einen „totalen Rückschritt“, den man im Ortsbild sehen werde.