Telefon-Werbeaktion verboten

von edithreithmann

Das haben sich die Gemeindewerke Haar nicht gefallen lassen: Gezielte Anrufe bei ihren Kunden, um diese abzuwerben. Billigere Strompreise über das Telefon zu aquirieren und Verträge abzuschliessen, ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen. Jetzt haben sie mit einer Klage gewonnen. 

Besonders im Energievertrieb sind Werbeanrufe beliebt. Ein rechtsverbindlicher Vertrag ist am Telefon schneller abgeschlossen als vielen Kunden klar ist. Was man dazu wissen sollte: Telefonanrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Erlaubnis des Angerufenen sind verboten. Die Gemeindewerke Haar GmbH haben jetzt mit einer Unterlassungsklage gegen einen Mitbewerber Erfolg gehabt.

Kunde muss einwilligen

Unter dem Aktenzeichen 1 HK O 6406/16 erging durch das Landgericht München auf Antrag der Gemeindewerke Haar ein Urteil, das es einem auswärtigen Stromanbieter bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro untersagt, Kunden ohne vorherige Einwilligung anzurufen, um für ein Stromprodukt zu werben.

Wechsel des Stromanbieters kann teurer werden

„Es kommt regelmäßig vor, dass Kunden sich bei uns melden, weil sie Ärger mit einem neuen Stromversorger haben und nicht wissen, wie sie aus dem Vertrag herauskommen“, sagt Rainer Mendel, Vertriebsleiter der Gemeindewerke Haar. Die Angebote der Telefonwerber klingen oft verlockend: Ohne eigenen Aufwand deutlich sparen – wer möchte das nicht? Was Kunden jedoch nicht wissen: Schon wenige Monate nach Vertragsabschluss können sich Preise ändern. Das wird am Telefon natürlich nicht mitgeteilt. Die genauen Vertragsbedingungen werden ohnehin oft nicht gelesen. Hat man beispielsweise einen Bonus in Anspruch genommen, so muss dieser bei verfrühter Kündigung eventuell zurückgezahlt werden. Dadurch verteuert sich das Angebot deutlich.

Zur Beratung bei den Gemeindewerken nachfragen

„Wir bitten alle Kunden, die von unseriösen Werbeanrufen betroffen sind, sich auch an uns zu wenden“, sagt Walter Dürr, Geschäftsführer der Gemeindewerke. „Dabei ist wichtig, sich zu merken, in wessen Auftrag angerufen wurde, damit wir uns aktiv und erfolgreich zum Schutz unserer Kunden einsetzen können.“ Wird dennoch am Telefon ein neuer Vertrag abgeschlossen, der so nicht gewollt ist, besteht innerhalb von zwei Wochen die Möglichkeit zum Widerruf. Die Mitarbeiter der Gemeindewerke stehen dazu unter der Rufnummer 089/ 456 991-60 beratend zur Seite.