Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist Vogelschutzzeit und der radikale Rückschnitt, das Fällen und auf den Stock setzen von Bäumen und Sträuchern per Bundesnaturschutzgesetz verboten. Heißt: Seit Mittwoch (1. mehr…
Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist Vogelschutzzeit und der radikale Rückschnitt, das Fällen und auf den Stock setzen von Bäumen und Sträuchern per Bundesnaturschutzgesetz verboten. Heißt: Seit Mittwoch (1. mehr…