Grundsätzlich dürfen Grundstücksbesitzer in ihrem eigenen Garten tun und lassen, was sie möchten. Allerdings gelten Regeln etwa zum Lärmschutz und nicht zuletzt Vorgaben der Kommunen. Jüngst erst hat die Gemeinde Vaterstetten eine mehr…
Grundsätzlich dürfen Grundstücksbesitzer in ihrem eigenen Garten tun und lassen, was sie möchten. Allerdings gelten Regeln etwa zum Lärmschutz und nicht zuletzt Vorgaben der Kommunen. Jüngst erst hat die Gemeinde Vaterstetten eine mehr…