Bäume, die der Käfer nicht mag

Die von der ALB-Baumfällung (ALB= Asiatische Laubholzbockkäfer) betroffenen Grundstückseigentümer können bis zum 30. April 2016 bei der Gemeinde Haar die Zahlung von 70 Prozent der Neubepflanzung beantragen. Maximum sind allerdings zwei Bäume pro Flurnummer.

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