Die von der ALB-Baumfällung (ALB= Asiatische Laubholzbockkäfer) betroffenen Grundstückseigentümer können bis zum 30. April 2016 bei der Gemeinde Haar die Zahlung von 70 Prozent der Neubepflanzung beantragen. Maximum sind allerdings zwei Bäume pro Flurnummer.