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Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlssung – Teure Risiken vermeiden

von Dr. Thomas Siegel

Viele Unternehmen greifen heute auf freie Mitarbeiter oder externe Fachkräfte zurück. Das ist flexibel, spart Kosten und ermöglicht den schnellen Einsatz von Spezialisten. Doch Vorsicht: Wenn eine scheinbar selbstständige Tätigkeit in Wirklichkeit wie ein normales Arbeitsverhältnis organisiert ist, droht der Verdacht der Scheinselbstständigkeit – mit oft teuren Folgen für den Auftraggeber.

Eine Person gilt nicht als selbstständig, wenn sie im Grunde wie ein Arbeitnehmer arbeitet – also in den Betrieb eingegliedert ist und den Anweisungen des Auftraggebers folgt.

Typische Merkmale sind zum Beispiel feste Arbeitszeiten oder Arbeitsort im Unternehmen, Nutzung der Arbeitsmittel des Auftraggebers, kein eigenes unternehmerisches Risiko, keine eigenen Mitarbeiter, kein eigenes Büro oder keine Werbung für andere Kunden.

Dagegen spricht für echte Selbstständigkeit: die freie Einteilung von Zeit und Ort, der Einsatz eigener Geräte oder Fahrzeuge, mehrere Auftraggeber oder eine vertraglich geregelte Vergütung nach Leistung oder Projektfortschritt.

Wird bei einer Prüfung festgestellt, dass ein vermeintlich freier Mitarbeiter in Wahrheit ein Arbeitnehmer ist, kann das teuer werden:

  • Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge müssen nachgezahlt werden – oft für mehrere Jahre rückwirkend
  • Der Auftraggeber haftet in der Regel allein für diese Beträge
  • Zudem drohen Bußgelder und in schweren Fällen sogar Strafverfahren wegen Steuer- oder Beitragsverstößen.

Um Probleme zu vermeiden, sollten Unternehmen klare Verträge mit freien Mitarbeitern abschließen, prüfen, ob tatsächlich unternehmerisches Risiko und eigene Organisation vorliegen, im Zweifel ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen und die Zusammenarbeit und Tätigkeitsbeschreibung regelmäßig überprüfen und dokumentieren. Ein kurzer Check durch den Steuerberater kann hier viel Ärger und Kosten ersparen.

Ein Service der Steuerkanzlei Dr. Siegel, www.stb-siegel.de, Georg-Wimmer-Ring 8, Zorneding, Tel. 08106/2412 0