Reisedokumente vor den Feiertagen prüfen

von edithreithmann

Ein guter Tipp für alle, die in den Weihnachtstagen auf Reise gehen möchten: Überprüfen Sie bei Ihren Reisepass oder Personalausweis die Gültigkeit. Denn es könnte eine böse Überraschung geben. Aber für den Notfall gibt es einen Anlaufstelle: Am Flughafen kann man sich einen Reiseausweis ausstellen lassen – auch während der Feiertage.

Wenn die große Reise unter dem Christbaum liegt, es sofort losgehen soll und der Reisepass bzw. der Personalausweis abgelaufen ist – was tun? Das Rathaus ist während der Feiertage geschlossen, die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass zu bekommen, damit vor Ort nicht gegeben. Doch nicht verzagen: Auf Anfrage bestätigte die Bundespolizei der Leiterin des Haarer Einwohnermeldeamtes, Birgit Eichhorn, dass im Ausnahmefall am Flughafen München ein „Reiseausweis als Passersatz (RAP)“ ausgestellt werden kann. Allerdings ist die Erteilung eines RAP immer eine Einzelfallentscheidung, die abhängig von der Dringlichkeit der Flugreise und vom Reiseziel ist – denn nicht alle Staaten erkennen dieses Dokument an. Reisen innerhalb von Europa sind im Normalfall kein Problem. Das bedeutet trotzdem: Bitte nicht auf dieses letzte „Schlupfloch“ für den Reiseantritt verlassen, sondern jetzt schon die Gültigkeit der Ausweispapiere werfen.

Anlaufstelle am Flughafen

Der Service Point der Bundespolizei befindet sich im Terminal 2, Ebenes 04 im öffentlichen Bereich, Raum 4479. Er ist täglich von 06:30 bis 21:00 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten kann sich der Reisende auch an die jeweilige Wache der Bundespolizei im jeweiligen Terminal wenden – die sind rund um die Uhr besetzt. Bitte nicht vergessen: Das abgelaufene Ausweisdokument mitbringen.

Telefonisch erreicht man die Bundespolizei unter 089 – 9 73 07 98 88. Man kann das Dokument auch online vorbestellen. Bitte informieren Sie sich unter http://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/06Passrechtliche-Hinweise/passrechtliche-hinweise_node.html