Ein Deutscher trinkt im Schnitt jährlich 107 Liter Bier und alleine im Freistaat Bayern gibt es über 626 Brauereien. Das “Flüssige Gold” unterliegt strengen Kontrollen, die alle im Einklang mit dem weltberühmten Reinheitsgebot sein müssen. Das feiert heute, am 23. April, seinen 500. Geburtstag. Auch Vaterstetten darf mitfeiern, denn ein Vaterstettener hat damals kräftig an dem Gebot mitgebraut.
Das Gebot von 1516 hatte maßgeblichen Einfluss darauf, wie München zur Weltstadt des Bieres gekürt würde. Die Münchner Brautradition findet ihren Ursprung aber bereits 1363. Der erste Münchner Bierbrauer war, richtig, ein Vaterstettener.
Der Bierbrauer Seidel Vaterstetter war Inhaber des ältesten bürgerlichen Brauhauses der Stadt Münchens, dem „Bräustatt bey den Franziskanern“, das nahe der Residenz angesiedelt war. Zudem war er Mitglied des „grozzen Rat“ (Stadtrat) und des Bräuamtes der Stadt München. Das Brauhaus existiert heute noch, allerdings als Restaurant.
Ab 1400 ist mit Jakob Weißenfelder ein weiterer Bierbrauer in den Geschichtsbüchern dieser Welt groß vertreten. Er braute eifrig in einem Gebäude an der Weinstraße in München. Ob beide einen „Greußig“, ein Weizenbier aus Malzwürze und geringem Zusatz an Hopfen produzierten, ist nicht gesichert. Was jedoch sehr wahrscheinlich ist, dass zu der frühen Zeit im 14. und 15. Jahrhundert die Münchner Brauerein mit dem gefragten Getreide aus Vaterstetten beliefert worden sind. Hochäcker, wie sie teilweise in den Vaterstettenern Wäldern noch vorgefunden werden, sind Überbleibsel dieser Zeit. Mit Sicherheit ist die Ortschaft Weißenfeld aber nach eben jenem Feld mit Weizen benannt worden, früher „wizzenveld“ (Weizenfeld) genannt.
Keferloher Montag
Doch auch in der Gemeinde Grasbrunn kann das Bier auf eine lange Geschichte zurückschauen. Seit 955 n. Chr. Findet der Keferloher Montag, traditionell am ersten Montag im September statt. Er und sein Marktgeschehen gelten als Vorläufer des Münchner Oktoberfests. Selbst der Stein bzw. Tonkrug, der “Keferloher”, wurde auf der Wiesn verwendet um Bier auszuschenken, ehe er aus Hygiene-und Gewichtsgründen ausgetauscht wurde. Vorteil des mittlerweile als beliebten Oktoberfest-Souvenirs ist, dass das Bier länger kühl und frisch bleibt. Bier-Liebhaber auf aller Welt wissen deshalb diesen Steinzug-Bierkrugs auch heute noch zu schätzen. So kann man auch heute noch sein Getränk in manchen Gaststätten und Biergärten daraus genießen.
Doch was ist das „Bayerische Reinheitsgebot von 1516“ eigentlich?
Am 23. April 1516 in Ingolstadt erlassen, wurde es stets weiterentwickelt und den neuesten Brautechniken- und standards angepasst. Das von den bayerischen Herzögen Wilhelm IV und Ludwig X erlassene Gesetz wirkt sich bis heute auf die deutsche Braukunst aus. Ziel war es damals die Bürger vor giftigen Stoffen im Bier zu schützen und eine einheitliche Reglung für Preise und Rohstoffe zuschaffen.
Die einheitlichen Bierpreise gibt es heute zum Leidwesen mancher nicht mehr, dafür aber einen anderen Teil des Reinheitsgebots: Zum Brauen von Bier dürfen lediglich Gerste, Hopfen und Wasser verwendet werden. Im Wortlaut aus dem Bayerischen Reinheitsgebot von 1516 heißt es:
„Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten und Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.“
Vom 22.-24. Juli 2016 feiern rund 100 bayerische Brauereien ein Reinheitsgebotsfest in der Münchner Innenstadt. Bis dahin gilt es gemütlich die Zeit im Biergarten zu verbringen oder gemeinsam mit Familie und Freunden ein Bier zu trinken. Prost auf ein halbes Jahrtausend Reinheitsgebot – mit Vaterstettener Ursprung!
(Foto: Moritz Steidl)