Geschenke an Kunden und Mitarbeiter

von b304

Ein Fläschchen Wein zu Weihnachten, ein Kalender fürs neue Jahr oder eine schöne Schachtel Pralinen zum Geburtstag – kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, heißt es. Und unter gewissen Voraussetzungen sind Präsente sogar steuerlich attraktiv.

Seit dem 1. Januar 2024 können Unternehmer Geschenke an Geschäftsfreunde bis 50 Euro pro Person und Jahr als Betriebsausgaben absetzen. Bis 2023 lag die Grenze noch bei 35 Euro. Fällt das Geschenk allerdings teurer aus, dann sind die kompletten Ausgaben nicht abziehbar.

Bei Geschenken an Mitarbeiter gilt: Sie können immer als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Und: Für den Mitarbeiter ist das Geschenk steuerfrei, solange der Wert weniger als 60 Euro beträgt.

Übrigens: Will der Chef einem Mitarbeiter Gehaltsextras steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen, kann das mit sogenannten Sachzuwendungen funktionieren. Beispiele sind Restaurant-Schecks, Gutscheinkarten, ein Ticket für ein Bundesligaspiel oder ein Zuschuss zum Vertrag für das Fitnessstudio. Bis zu 50 Euro im Monat ist das seit 2022 steuer- und sozialversicherungsfrei.

Aber Achtung: Bei Geschenken an Geschäftsfreunde und Mitarbeiter ist das Finanzamt wachsam. Und wie so oft im Steuerrecht gibt es auch hier jede Menge Fallstricke.  Stichwort: geldwerter Vorteil, Zollgebühren etc.. Vermeiden Sie ärgerliche und kostspielige Fehler: Steuerberaterin Larissa Pertler aus Vaterstetten berät Sie gerne.

Kontakt: l.pertler@alhr.de, T: 089 / 45 49 29 0, www.alhr.de