Parken heißt Laden. Das ist die Prämisse derjenigen, die schon eine gewisse Zeit ein Elektro-Auto fahren.
Nur die Zapfsäulen für Benzin und Diesel der vorhandenen Tankstellen durch Schnellladesäulen zu ersetzen, wäre der falsche
Ansatz, um eine Ladinfrastruktur für die E-Mobilität aufzubauen.
95 Prozent aller PKWs fahren weniger als 90 Kilometer am Tag und dabei beträgt die mittlere Fahrzeit weniger als eine Stunde pro Tag. In vielen Fällen stehen die Autos die restlichen 23 Stunden zu Hause und am Arbeitsplatz. Deshalb liegt es nahe, genau an diesen Orten eine entsprechende Ladeinfrastruktur aufzubauen.
Um dieses Thema näher zu beleuchten, hat der Arbeitskreis Energiewende zur letzten Forumsveranstaltung zwei Experten eingeladen. Matthias Groher, Leiter des Instituts Neue Mobilität Berlin und Beirat im Bundesverband eMobilität e. V. referierte über die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Ladeinfrastruktur zu Hause und am Arbeitsplatz.
Dr. Magnus Harlander, Gesellschafter und bis 2018 Geschäftsführer der Genua GmbH in Kirchheim ging dann insbesondere auf die rechtlichen Aspekte, insbesondere aus Unternehmenssicht, ein.
Eine der wichtigsten Botschaften von Matthias Groher: „Wir brauchen keine Raketentechnik zum Laden von E-Autos“. Im einfachsten Fall genügt eine normale 220 Volt-Steckdose. Damit lässt sich eine 20 Kilowattstunden-Batterie in ca. sechs Stunden komplett aufladen. Deutlich schneller, nämlich in ein bis zwei Stunden, geht es dann schon mit 400 Volt Drehstrom. Schnellladungen unter 30 Minuten sind mit 400 Volt-Gleichstromladesäulen möglich. Allerdings kann man davon ausgehen, dass die Batterie eines Elektroautos nie leergefahren wird, denn Parken heißt Laden. Ideal ist es die Batterien eines E-Autos mit dem Strom aus einer Fotovoltaik-Anlage zu laden. Über das Jahr gerechnet können bei 15.000 Kilometer Fahrleistung ca. 97 Prozent durch den selbst erzeugten Strom gedeckt werden. Die restlichen drei Prozent aus dem Netz schlagen nur noch mit 16 Euro pro Jahr zu Buche. Bei einem Diesel-PKW liegen die jährlichen Kraftstoffkosten bei derselben Kilometerleistung bei ca. 1.150 Euro. Diverse gesetzliche Regelungen wurden geändert, so dass die Umstellung auf E-Autos bei Firmenfahrzeugen sowohl
für die Unternehmen, wie auch die Mitarbeiter die diese Firmenautos zum Teil privat nutzen, attraktiver wurde. Das Aufladen von privaten Elektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers wurde von Steuerabgaben befreit.
In der anschließenden Diskussionsrunde konnten Fragen an die Vortragenden und an zwei hiesige E-Autofahrer, mit Ladeerfahrung daheim und am Arbeitsplatz, gestellt werden.
Viele Fragen gab es zur Ladeinfrastruktur in Wohnanlagen. Bisher ist es immer noch notwendig, dass für Ladestationen (im einfachsten Fall eine Steckdose), die eine bauliche Veränderung darstellen, das Einverständnis aller Wohnungseigentümer notwendig ist. Frühestens Ende 2019 soll ein gesetzlicher Rechtsanspruch eingeführt werden, der es einzelnen Wohnungseigentümern ermöglicht an ihrem (Tief-)Garagenstellplatz auf eigene Kosten eine Lademöglichkeit zu installieren ohne das Einverständnis der anderen Wohnungseigentümer.
Bedenken wurden auch hinsichtlich einer Überlastung des Stromanschlusses der Wohnanlage geäußert. In den meisten Fällen kann dem mit einem intelligenten Lademanagement entgegengewirkt werden.
In der Energieagentur der Landkreise Ebersberg und München wurde eine sogenannte „Lotsenstelle E-Mobilität“ eingerichtet, an die sich jeder mit seinen Fragen zum Thema wenden kann. Übrigens, mit dem Strom den die Weihnachtsbeleuchtungen in den privaten Haushalten verbrauchen, könnten etwa 200.000 Elektro-PKWs ein Jahr betrieben werden.