Gezielte Förderung für Vorschulkinder

von b304

Eltern von Vorschulkindern erhalten künftig schon früher eine Einschätzung zum Entwicklungsstand ihrer Kinder: Ab Mai 2025 startet im Landkreis München die reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU). Ziel ist es, früher als bisher eventuelle Entwicklungsverzögerungen zu erkennen und gezielt Unterstützung bereitzustellen.


Warum eine frühere Untersuchung?
Bisher fanden Schuleingangsuntersuchungen in Bayern teilweise erst wenige Monate vor dem Schulstart statt. Doch in vielen Fällen blieb dann nicht genügend Zeit, um Entwicklungsrückstände gezielt aufzuholen. Gerade bei Seh- oder Hörstörungen ist eine frühe Erkennung entscheidend, da bestimmte Behandlungsfenster nur in der frühen Kindheit optimal genutzt werden können.
Auch die Überprüfung von Vorläuferfähigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens hat einen sehr wichtigen Stellenwert. Etwa jedes achte Schulkind leidet an einer schulrelevanten Teilleistungsstörung wie einer Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche. Diese Schwierigkeiten können langfristige Folgen für die schulische und persönliche Entwicklung haben.
Das neue Konzept, das auf Erkenntnissen eines erfolgreichen Pilotprojekts (GESiK – „Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter“) basiert und vom Bayerischen Ministerrat als richtungsweisend anerkannt und für ganz Bayern beschlossen wurde, wird nun auch im Landkreis München zur Anwendung kommen.


Was ändert sich konkret?
Die Reform umfasst zwei wesentliche Neuerungen:

  • Statt wie bisher drei bis zwölf Monate vor der Einschulung erfolgt die Untersuchung nun bereits einige Monate früher. Damit haben Eltern und Fachkräfte mehr Zeit, um Fördermaßnahmen einzuleiten.
  • Neben der Überprüfung von Sprache, Motorik und sozialer Entwicklung werden nun auch die Rechenvorläuferfähigkeiten (Fertigkeiten, die Techniken des Rechnens erwerben zu können), die visuelle Wahrnehmung (wie gut verarbeitet das Kind Gesehenes?) und die Grobmotorik (Bewegungsabläufe wie Gehen oder Hüpfen) erfasst.

Ziel: Chancengleichheit für alle Kinder
Um allen Kindern den bestmöglichen Start ins Schulleben zu ermöglichen, ist es wichtig, frühzeitig individuelle Unterstützung bereitzustellen. Bei auffälligen Ergebnissen können gezielte und kindgerechte Maßnahmen zur Förderung angestoßen werden – entweder in der Familie oder mit professioneller
Begleitung.
Durch die flächendeckende Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung soll sichergestellt werden, dass alle Kinder in Bayern vergleichbare Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulstart haben.


Wer ist betroffen?
Ab Mitte März 2025 werden alle Familien, deren Kinder zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 31. Dezember 2019 geboren sind, durch den Kindergarten über die Schuleingangsuntersuchung informiert oder direkt vom Gesundheitsamt angeschrieben. Die Untersuchungen werden von sozialmedizinischen
Fachkräften durchgeführt und finden wie gewohnt in den Kindergärten statt.
Die flächendeckende Umstellung auf den vorverlegten Untersuchungszeitpunkt wird sich voraussichtlich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Während der Umstellungsphase werden noch nicht alle Kinder im vorletzten Kindergartenjahr untersucht werden können. Das Untersuchungsschema wird jedoch für alle Kinder gleich sein.
Weitere Informationen gibt es auf der Website des Landreises München unter www.landkreis-muenchen.de/schuleingangsuntersuchung