Ab Freitag, dem 4. März 2022, darf man auch ohne Impfung im Landkreis Ebersberg wieder Restaurants und Gaststätten besuchen. Der Zutritt zu Gastronomie, Beherbergungsstätte und Schankwirtschaften, die ab 4. März ebenfalls wieder öffnen dürfen, ist dann mit einem negativen
Testergebnis möglich. Die am Freitag in Kraft tretenden Änderungen der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sehen des Weiteren eine Öffnung von Clubs und Diskotheken unter den Bedingungen von 2G plus und Lockerungen bei den Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen vor. Schülerinnen und Schüler dürfen sich über den Wegfall der Maskenpflicht während des Sportunterrichts freuen. Aktuelle Informationen zu den im Landkreis Ebersberg geltenden Regelungen finden Sie auf der Webseite
des Landratsamtes unter www.lra-ebe.de unter der Rubrik „Informationen zum Corona-Virus.
Quelle: pixarno / adobestock