Die Gemeinde Vaterstetten bitte ihre Bürger darum, die Wertmarkenbögen mit nicht verbrauchten Müllmarken aus dem vergangenen Jahr so bald wie möglich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Die nicht verbrauchte Wertmarken von 2017, die bis Ende Februar 2018 abgegeben werden, können bei der Verrechnung mit der Jahresgebühr 2018 bei der Hauptveranlagung im März berücksichtigt werden. Für Wertmarken, die später eingereicht werden, muss ein zusätzlicher Änderungsbescheid erstellt werden. Insgesamt beträgt der Zeitraum für die Wertmarkenrückgabe maximal sechs Monate und endet damit spätestens am 30. Juni 2018. Nach diesem Termin abgegebene Wertmarken können nach § 8 der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung nicht mehr gutgeschrieben werden.