5,5 Millionen Euro legte die Gemeinde Vaterstetten bei der Bremer Greensill Bank an – bis diese Insolvenz anmeldete. Anders als Privatanleger greift die Einlagensicherung nicht für öffentliche Anleger. Die Hoffnung, zumindest eine Millionen Euro als Schadensersatz von einem Finanzvermittler zu erhalten, ist heute wie ein Luftballon geplatzt: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in letzter Instanz, die Klage der Gemeinde abzuweisen. Nun verbleibt die Hoffnung auf Geld aus der Insolvenzmasse. Gewiss ist: Vaterstetten muss Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. Alleine erstere dürften sich auf etwas über 70.000 Euro belaufen.
Erstmalig klagte die Gemeinde am Landgericht München – der Finanzvermittler habe die Gemeinde zu spät über die Lage der Greensill-Bank informiert. Das Oberlandesgericht (OLG) wies die Berufung des Vermittlers zurück – in letzter Instanz verhandelte man nun vor dem BGH.
Die Karlsruher Richter wiesen die Klage Vaterstettens heute nach einer mündlichen Verhandlung letztinstanzlich zurück. Eine genaue Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, sie wird in einem bis zwei Monaten erwartet. Klar ist somit: Vom Finanzvermittler sieht Vaterstetten keinen einzigen Cent. Ohnehin soll dieser nach Urteil des OLG Insolvenz angemeldet haben – eine etwaige Bekanntmachung im entsprechenden Register gibt es allerdings bis heute keine.
Da im Zivilrecht die unterliegende Partei Gerichts- sowie Anwaltskosten bezahlen muss und die Klage Vaterstettens abgewiesen wurde, kommen zu den 5,5 Millionen Euro Schaden durch die Anlage bei der insolventen Bank noch Gerichts- und Anwaltskosten hinzu.
Bleibt noch die Hoffnung auf Geld aus der Insolvenzmasse der Bank – nach Abschluss des Insolvenzverfahrens steht die sogenannte Quote fest, also wie viel Prozent des angelegten Geldes die Gemeinde zurück erhalten wird. Die Höhe ist nicht absehbar. Andere Kommunen gehen einen anderen Weg: Sie verkaufen ihre Forderungen gegenüber des Bremer Kreditinstituts. Neckarsulm hatte einen ähnlichen Betrag wie Vaterstetten angelegt: 5 Millionen Euro. Die Forderungen wurden für 1,35 Millionen Euro verkauft. Die Stadt Gießen hatte die doppelte Summe – 10 Millionen Euro – angelegt. Der Käufer der Forderung zahlte 2,8 Millionen Euro. In beiden Fällen erhielten die Städte also über 30 Prozent der angelegten Summe. In Vaterstetten hält man von einem solchen möglichen Verkauf bislang nichts.