Seit 1957 wird jedes Jahr ein Prozent der Bevölkerung zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dabei geht es um Themen wie Haushalt und Familie, wirtschaftliche Lage und soziale Teilhabe, Bildung und Beruf, Arbeitsweg, Kinderbetreuung, Wohnen und Gesundheit. Allein in Bayern werden jährlich rund 60.000 private Haushalte befragt. Zusätzlich erhebt der Mikrozensus auch einige Merkmale über die Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften.
Den zufällig ausgewählten Haushalten wird per Post vor der eigentlichen Befragung ein Brief vom Bayerischen Landesamt für Statistik zugesandt. Darin werden sie über ihre Teilnahme am Mikrozensus informiert, verbunden mit einem Terminvorschlag für ein telefonisches Interview.
Ziel der Befragung ist es, für Politik und Verwaltung, Wissenschaft, Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu zeichnen. Um die gewonnenen Ergebnisse auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es erforderlich, dass jeder ausgewählte Haushalt an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht.
Die Befragungen zum Mikrozensus 2024 finden ganzjährig bis Dezember statt.
Der Begriff Mikrozensus bedeutet „kleine Volkszählung“ und ist eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland, gemeinschaftlich durchgeführt von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder.
Weitere Information zum Mikrozensus finden sich auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Statistik.
Daten bereits abgeschlossener Erhebungen finden Sie unter: www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html