Landratsamt München stößt an Grenzen

von b304

Wie das Landratsamt München in einer Presseerklärung mitteilt, kommt es derzeit aufgrund des hohen Aufkommens an Corona-Fällen zu Verzögerungen in der Bearbeitung. Das Amt bittet daher von Mehrfachanfragen zum gleichen Thema abzusehen

  • Wenn Sie als Bürger des Landkreis München mittels PCR-Test positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden und uns Ihre engen Kontaktpersonen melden möchten, können Sie das auch über folgenden Link machen: https://formulare.landkreis-muenchen.de/cdm/cfs/eject/htm/6910.htm?MANDANTID=81&FORMUID=m-fb_3_2_2-f6&page=0
  • Wenn Sie uns ihr negatives Testergebnis zum Isolations- bzw. Quarantäneende übermittelt haben, erhalten Sie keine weitere Nachricht. Der Vorgang wird bearbeitet.
  • Genesenenbescheinigungen werden aktuell nicht durch das Gesundheitsamt München Land erstellt. Sollten Sie als Genesener eine entsprechende Bescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte mit ihrem ersten positiven PCR-Testergebnis sowie Ihrem, ggf. vorhandenen, negativen Abschlusstest an eine teilnehmende Apotheke oder an Ihren Hausarzt. Entsprechende Anfragen hierzu können derzeit leider nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Bescheinigung erst 28 Tage nach dem ersten positiven PCR-Test Gültigkeit erlangt.

Weiter verweist das Amt für allgemeine Anfragen auf seine Hotline. Nach der automatischen Ansage kann man hier sein Anliegen vortragen. Sollte sich der Sachverhalt nicht über das System klären lassen, hat man weiter die Möglichkeit, sich mit einem Mitarbeiter verbinden zu lassen (Erreichbarkeit der Hotline: Mo-Fr 08.00 – 16.00 Uhr; 089 / 6221 1000).

Zahlreiche Informationen und Hinweisen finden sich ebenfalls auf der Internetseite des Landkreis München: Landkreis München: Informationen für Infizierte und Kontaktpersonen (landkreis-muenchen.de)

Das Landratsamt bittet für entstehende / entstandene Wartezeiten um Verständnis.