Spätestens mit den aktuell noch laufenden Pfingstferien und dem beginnenden Sommer hat auch hierzulande wieder die Urlaubssaison begonnen. Auch im Landkreis München haben viele Bürgerinnen und Bürger dies zum Anlass genommen, ihre Wohnmobile, Cabriolets und
Saisonfahrzeuge aus dem Winterschlaf zu holen und sie straßenverkehrstauglich zu machen. Dazu gehört auch die Zulassung der betreffenden Fahrzeuge. In der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises
München in Grasbrunn-Neukeferloh kommt es daher vorübergehend zu längeren Wartezeiten bei der Terminvereinbarung. Bereits seit einigen Wochen verzeichnet die Kfz-Zulassungsstelle eine stark
steigende Nachfrage nach Vor-Ort-Terminen. Freigeschaltete Termine sind meist innerhalb kürzester Zeit vergeben. Daher können aktuell nicht alle Kunden kurzfristig bedient werden. Das Landratsamt München bedauert die derzeitigen Terminengpässe und bittet Bürgerinnen und Bürger um Verständnis. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle arbeiten intensiv daran, alle Anfragen im Rahmen der personellen Möglichkeiten zeitnah zu bedienen.
Parallel befinden sich bereits neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Einarbeitungsphase, die längerfristige Krankheitsausfälle oder Elternzeitabwesenheiten kompensieren oder zusätzliche Stellen besetzen werden. Weitere Fachkräfte beginnen in den nächsten Wochen und Monaten ihre
Arbeit in der Zulassungsstelle.
Sollte zu einem bestimmten Zeitpunkt kein Termin buchbar sein, bittet das Landratsamt Bürgerinnen und Bürger, es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu versuchen. Termine sind maximal acht Tage im Voraus buchbar. Jeden Werktag werden im Laufe des Vormittags neue Termine freigeschaltet. Änderungen der Halter- oder Technikdaten sowie Außerbetriebsetzungen
können auch per Post vorgenommen werden. Rund um die Uhr können Bürgerinnen und Bürger über die Online-Zulassungsbehörde des Landkreises bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und – Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung
durchführen, ohne die Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen. Zudem ist derzeit für Online-Anträge die Pflicht des elektronischen Personalausweises außer Kraft gesetzt. Lediglich eine Zulassung mit den Kennzeichenzusätzen H (Oldtimerkennzeichen) sowie Saison kann derzeit aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht über die Online-Zulassungsbehörde beantragt werden. Weitere Informationen zur Kfz-Zulassung, der Terminvergabe und der Online-Zulassungsbehörde unter: www.landkreis-muenchen.de/themen/mobilitaet/kfz-zulassung