Dass die S-Bahn zu spät kommt, ist nichts Neues. Pendler haben sich an die Unzuverlässigkeit bereits ein Stück weit gewöhnt. Doch die wenigsten wissen, dass sie bei einer Verspätung Geld erhalten können. Keinen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung haben Nutzer eines Deutschlandtickets. Hier beschloss der Bundesrat eine Schwächung der Rechte der Reisenden. Zumindest ein Taxi muss die Bahn nachts in bestimmten Fällen trotzdem stellen oder bezahlen.
Für Inhaber anderer Tickets gibt es pauschal 1,50 Euro je Verspätung über einer Stunde im Nahverkehr. Darüber hinaus bieten einige Beförderer aber freiwillige Kundengarantien an, so auch die S-Bahn München. Fällt die S-Bahn aus, verspätet sie sich oder wird der Anschluss verpasst, gibt es ab 30 Minuten Verspätung 4 Euro. Die Garantie können alle Inhaber von Abonnements und des Deutschlandtickets bei der Bahn und MVG in Anspruch nehmen. Sie gilt nicht, wenn die Bahn nicht für die Verspätung verantwortlich ist, beispielsweise bei Personen im Gleis. Beantragen kann man die Auszahlung direkt auf der Website der S-Bahn.
Eine ähnliche Regelung gibt es bei der MVG: Hier werden bereits ab 20 Minuten Verspätung eines Verkehrsmittels (U-Bahn, Tram, blauer Bus) die Ticketkosten erstattet. Inhaber eines Abos oder Deutschlandtickets erhalten den Wert einer Tageskarte der Zone M, das sind derzeit stolze 9,20 Euro. Wie bei der S-Bahn sind auch hier externe Ursachen ausgeschlossen. Die Verspätung muss bei einem Verkehrsmittel vorliegen und greift, anders als bei der S-Bahn, nicht bei verpassten Anschlüssen. Die Beantragung erfolgt ebenfalls online.