Gestern rieselten die ersten Schneeflöckchen – liegengeblieben ist zwar davon nichts, doch sie stimmten schon auf die Winterzeit ein. Immerhin findet in gut zwei Wochen, von Freitag, 29. November bis Sonntag, 1. Dezember, auch schon wieder der „Vaterstettener Hüttenzauber“, der Adventsmarkt der Gemeinde, statt.
Ausgerechnet während des letztjährigen Hüttenzaubers ging vor allem in Vaterstetten tagelang fast gar nichts. Wegen Schneefall war weder auf Straßen noch auf Gehwegen ein Durchkommen möglich – manche Straßen waren über Tage nicht befahrbar. Das sorgte bei vielen Gemeindebürgern für großen Unmut. „Die extremen Wetterbedingungen waren außergewöhnlich und schwer planbar, sodass selbst ein optimal organisierter Winterdienst an seine Grenzen stoßen kann“, erklärt Bürgermeister Leonhard Spitzauer (CSU) auf B304.de-Nachfrage und verweist darauf, dass die bestehenden Einsatzpläne gut durchdacht und bewährt seien. Daher habe man heuer keine größeren Anpassungen vorgenommen. „Mich hat es sehr gefreut, dass bei diesem Schneeereignis die Bürger auch mit Hand angelegt haben“, so Spitzauer weiter. Tatsächlich wurden 2023 Freiwillige aufgerufen, die mit eigenen Schneeschaufeln anrückten, um das Areal rund um das Rathaus begehbar zu machen.
Seit 1. November ist der Winterdienst in den Gemeinden Grasbrunn und Vaterstetten wieder einsatzbereit. Die Bürger werden in diesem Zeitraum gebeten, Autos möglichst nicht auf der Straße, sondern auf privaten Flächen oder in Garagen abzustellen. Und: Den geräumten Schnee oder Eisreste von Ihrem Privatgrund dürfen Sie nicht auf die Straße schippen. Die Rathäuser bitten um Verständnis dafür, dass die Straßen in der Reihenfolge ihrer Verkehrsbedeutung geräumt werden. Zur Nachtzeit besteht für die Kommunen keine Räum- und Streupflicht. Dennoch beginnt der Winterdienst seine Arbeit bei Schneefall bereits in den Morgenstunden. Stark befahrene Strecken werden auch mit Salz gestreut. Zu Ihren Pflichten: Grundsätzlich müssen Sie den Weg zur Haustüre und zum Briefkasten räumen. Tun Sie das nicht, haften Sie im Fall eines Unfalls. Sie können dann auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt werden. Neben dem Weg zur Haustüre und zum Briefkasten muss in der Gemeinde Grasbrunn, anders als in Vaterstetten, auch der Gehweg vor dem Grundstück