Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist Vogelschutzzeit und der radikale Rückschnitt, das Fällen und auf den Stock setzen von Bäumen und Sträuchern per Bundesnaturschutzgesetz verboten. Heißt: Seit Mittwoch (1. Oktober) ist die Schonzeit vorbei und ein Rückschnitt in Ihrem Garten und an Ihrer Grundstücksgrenze möglich, vielleicht sogar unbedingt notwendig. Denn: Im Laufe eines Jahres wachsen Hecken, Sträucher und Bäume je nach Witterung sehr schnell, deshalb sollten sie, wenn sie in den öffentlichen Gehweg oder Straßengrund hineinragen, aus Sicherheitsgründen frühzeitig zurückgeschnitten werden.
Grundstücksbesitzer müssen Sicherheit gewährleisten
Als Grundstücksbesitzer hat man die sogenannte Verkehrssicherungspflicht für Bäume und Sträucher. Das bedeutet, dass man vorhersehbare Gefahren oder Unfälle, die von den Pflanzen ausgehen können, verhindern muss. Hierzu gehören unter anderem die Überprüfung der Standsicherheit und das Entfernen von Totholz. Da besonders die Bewertung der Standsicherheit für Laien schwierig ist, empfiehlt es sich, einen Baumgutachter zu Rate zu ziehen.
Bei seitlich wuchernden Hecken und überhängenden Zweigen werden die Straßen schlecht einsehbar, was zu einem erhöhten Risiko für alle Verkehrsteilnehmer führt. Bei entsprechender Witterung zum Beispiel durch die entstehende Wasserlast und Schneelast werden die Pflanzen zudem schwerer und demzufolge zum Sicherheitsrisiko für Radfahrer und Fußgänger, da diese gezwungenermaßen auf die Straße ausweichen müssen. Bitte denken Sie auch daran, Verkehrsschilder, die an Ihrer Grundstücksgrenze stehen und vom Grünbewuchs aus Ihrem Grundstück verdeckt werden, freizuschneiden.
Darauf kommt es beim Schneiden von Bäumen und Sträuchern an
Überschätzen Sie sich nicht. Gehölzschnitt ist anstrengend und gefährlich. Bevor Sie ein Risiko eingehen, lieber einen Fachmann beauftragen.
- Nehmen Sie sich Zeit für eine Bestandsaufnahme.
- Beratschlagen Sie sich dabei gern mit einer weiteren Person, vier Augen sehen mehr.
- Entfernen Sie alle Äste, die entfernt werden sollen, auf einmal.
- Schneiden Sie beim Absetzen von Ästen immer erst die Borke und die Rinde von unten ein. So verhindern Sie lange Wunden am Stamm.
- Auch wenn es anstrengend ist: Schneiden Sie vor allem große Äste Stück für Stück vom Baum. Das vermindert das Verletzungsrisiko durch herabfallenden Baumschnitt.
- Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit. Klettern Sie nicht in den Baum. Verwenden Sie standsichere Leitern!
- Arbeiten Sie nicht mit der Motorsäge, es sei denn, Sie stehen mit beiden Füßen fest auf dem Boden oder im Korb eines Hubsteigers. Nur ausgebildete Baumkletterer dürfen eine Motorsäge mit in den Baum nehmen.
Für alle Fragen „Rund um die Gartengrenze“ gibt es von der Gemeinde Grasbrunn eine eigene Broschüre, die auf hier heruntergeladen werden kann.