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Grundsteuer-Überraschung droht

von Leon Öttl

Eigentlich erfolgt die Umschreibung der Grundsteuer immer zum Neujahr – sprich: wechselt ein Grundstück im laufenden Jahr den Eigentümer, muss der neue Eigentümer die Grundsteuer ab dem Folgejahr bezahlen.

Wie die Gemeinde Vaterstetten, die die Steuer erhebt, mitteilt kommt es bei der Mitteilung durch das Finanzamt zu Problemen – technisch ist die Übermittlung nämlich derzeit nicht möglich. Erst ab Mitte Dezember sollen die Umschreibungen wieder möglich sein.

Es kann daher sein, dass im Folgejahr – zum 15. Februar – der alte Eigentümer zur Kasse gebeten wird. Die Zahlung wird nach korrekter Erfassung der Umschreibung erstattet. 

„Wir können den Unmut der betroffenen Bürgerinnen und Bürger verstehen, bitten jedoch um Verständnis, dass wir aufgrund der rechtlichen Vorgaben auf die Übermittlung der Daten vom Finanzamt angewiesen sind“, heißt es aus dem Rathaus.