Steuererklärung Adobe Stock/Martin Schlecht

Gesund bleiben und Steuern sparen

von Prof. Dr. Thomas Siegel

  • Der Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter bei Maßnahmen zur Gesundheitsförderung unterstützen. Pro Jahr können bis zu 600 Euro steuer- und sozialabgabenfrei übernommen werden, wenn sie zu sätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden und folgende Voraussetzungen gegeben sind: die Ausgaben, die erstattet werden können, müssen Maßnahmen/Kurse betreffen, die den Anforde rungen des Fünften Sozialgesetzbuch (§ 20b SGBV) entsprechen. Das sind in der Regel Angebote wie z. B.:
  • Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates (Rückenschule, Aqua-Fitness)
  • Gesundheitsgerechte Verpflegung am Arbeitsplatz (Ernährungsberatung, Kurse zur Gewichtsreduktion)
  • Förderung individueller Kompetenzen zur Stressbewältigung
  • am Arbeitsplatz (Stressbewältigungsprogramme, Yoga)

Auch der Mitgliedsbeitrag in einem Fitnessstudio kann durch den Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei mit bis zu 50 Euro pro Monat bezuschusst werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Die Zahlung erfolgt zusätzlich zum regulären Gehalt in Form eines Sachbezuges.

Der Sachbezug ist gegeben, durch eine zweckgebundene Dienst- leistung in Form eines Gutscheins oder eines Firmenmitgliedsvertrages, bei dem der Arbeitgeber den Betrag an das Fitnessstudio direkt zahlt und der Mitarbeiter die darüber hinaus anfallenden Beiträge an das Studio selber trägt. Bei der Zahlung in Form des Sachbezuges ist zu beachten, dass dieser 50 Euro pro Monat beträgt und mit anderen bereits gezahlten Sachbezügen zusammengerechnet wird.

Sollten die Sachbezüge gesamt über 50 Euro erreichen, besteht noch die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung von 30 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Sozialversicherung würde nicht anfallen. Die Förderung der Gesundheitskurse von 600 Euro und die Sachbezugsförderung ist auch gleichzeitig nutzbar. Reduzierung des Suchtmittelkonsums (Rauchfrei-Programme)

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