Die Landratsämter informieren, dass Menschen mit Pflegegrad, die zuhause von einem Angehörigen gepflegt werden – ausschließlich oder zusätzlich zum Pflegedienst – einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat haben. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder FFP2-Masken. Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag die Kosten. Weitere Auskünfte zu diesem Thema erhält man bei der Aufsuchenden Seniorenberatung der Landratsämter. Das Team von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen unterstützt auch bei anderen Fragen oder Angelegenheiten, per Hausbesuch oder telefonisch. Alle Seniorentipps finden sich auch im Internet unter https://t1p.de/seniorentipp.