Führerscheine müssen umgetauscht werden

von b304

Der große Führerschein-Umtausch in Deutschland läuft weiter. Nach den Papierführerscheinen sind nun die ersten Scheckkarten-Führerscheine an der Reihe. Wer seinen Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten hat, muss ihn bis spätestens 19. Januar 2026 umtauschen. Damit soll die Einführung eines einheitlichen, fälschungssicheren EU-Führerscheins abgeschlossen werden.

Wer jetzt betroffen ist

Alle Inhaberinnen und Inhaber eines Scheckkartenführerscheins mit Ausstellungsjahr 1999, 2000 oder 2001 sind verpflichtet, diesen bis Januar 2026 gegen das neue EU-Modell zu tauschen.
Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, hat bis 19. Januar 2033 Zeit – unabhängig vom Ausstellungsjahr oder Führerscheinformat.

Was man für den Umtausch braucht

Der Antrag wird bei der Führerscheinstelle gestellt, der Umtausch erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Für den Antrag benötigen Sie:

  • Ihren aktuellen Führerschein
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Ein biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr)

Die Kosten betragen rund 25 Euro, hinzu kommen die Ausgaben für das Passfoto und evtl. den Direktversand.

Hintergrund

Ziel des gestuften Umtauschplans ist es, alle alten Führerscheine bis 2033 durch EU-weit einheitliche Dokumente zu ersetzen. Diese neuen Führerscheine sind fälschungssicher und werden in einer zentralen Datenbank erfasst, um Missbrauch zu verhindern. Alle Infos und Terminvereinbarung unter https://www.lra-ebe.de/verkehr/fuehrerscheinstelle für den Landkreis Ebersberg und https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/umtausch-eu-kartenfuehrerschein für Landkreis München.

Wer die Frist verpasst, riskiert ein Verwarnungsgeld, falls die Polizei bei einer Kontrolle einen alten Führerschein feststellt.