Der Zeitraum für die Rückgabe der Wertmarken aus dem Jahr 2021 beträgt maximal sechs Monate und endet somit spätestens am Donnerstag, den 30. Juni. Nach diesem Termin abgegebene Wertmarken können nach § 8 der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung nicht mehr gutgeschrieben werden.