Fahrkarten-Frust

von b304

Immer wieder berichten uns Leser von Problemen mit den Ticketautomaten der S-Bahn. Häufig werden Geldscheine nicht akzeptiert, und pro Bahnhof gibt es oft nur noch einen Automaten, der Bargeld annimmt. Wir haben bei der Bahn nachgefragt, wie man sich bei einem Defekt verhalten sollte – und ob es erlaubt ist, in diesem Fall ohne Ticket einzusteigen.

Besonders auffällig ist laut Leserzuschriften ein Automat am Baldhamer S-Bahnhof. Obwohl intakt, verweigert er regelmäßig die Annahme von Geldscheinen. Wer keine Karte dabei hat, steht ohne Ticket da – denn der zweite Automat akzeptiert nur Kartenzahlung. In Vaterstetten und Baldham gibt es nur noch jeweils einen Automaten, an dem Bargeld genutzt werden kann. Der MVV begründet dies mit veränderten Zahlungsgewohnheiten der Fahrgäste.

Vergangenes Jahr wurden die Automaten neu gestaltet und mit einer überarbeiteten Benutzerführung ausgestattet. Sie sollten den Fahrscheinkauf erleichtern, erklärte der bayerische Verkehrsminister damals. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) bezeichnet die Bedienung als „intuitiv“. Doch die Realität sieht anders aus, wie uns immer wieder berichtet wird: In der Praxis sei der Umgang mit den Automaten oft kompliziert, bis man sich durch das System gewählt hat, fährt oft schon der Zug ein. Auf unsere Nachfrage teilt die BEG mit: „Die neuen Automaten werden gut angenommen. Wir erhalten nur vereinzelt Fahrgastzuschriften mit Kritik oder Anregungen.“ (Anm. d. B304.de-Redaktion: Wir schon.)

Ab April sollen die Automaten noch benutzerfreundlicher werden, insbesondere für ältere Menschen. Neben Anpassungen der Schriftart und Darstellung wurde das Menü optimiert, um die Bedienung weiter zu erleichtern.

Was tun, wenn der Automat streikt?

Laut Bahn reicht es, die Automatennummer zu notieren: „Sollte kein alternativer Automat an der Station betriebsbereit sein, können Fahrgäste ohne Ticket einsteigen und am nächsten Knotenpunkt die Fahrkarte nachlösen. Wichtig: Die Automatennummer notieren! Bei einer Kontrolle wird anhand dieser Nummer geprüft, ob das Gerät tatsächlich defekt war. Ist dies der Fall, fällt lediglich der reguläre Fahrpreis an“, so die Pressestelle der Bahn.

Diese Aussage widerspricht jedoch der Auskunft, die eine Leserin von der Stör-Hotline erhielt: Ihr wurde mitgeteilt, dass sie ohne Fahrschein nicht einsteigen dürfe – selbst wenn der Automat defekt sei.

Zudem bleibt unklar, wie die Regelung greift, wenn nur der bargeldfähige Automat außer Betrieb ist, der zweite Automat aber Kartenzahlung ermöglicht. Um Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Störung telefonisch zu melden (die Nummer steht auf dem Automaten). So wird der Defekt im System vermerkt und ist in der Regel auch für Kontrolleure nachvollziehbar.