Nachdem vergangene Woche nach einem Geflügelpestausbruch in Poing das Sperrgebiet um den Bereich aufgehoben werden konnte, kann nun zum 2. Mai (0.00 Uhr) auch das Beobachtungsgebiet wieder aufgehoben werden. Das teilt das Landratsamt Ebersberg in einer entsprechenden Presseerklärung mit. Das sogenannte Aufstallungsgebot bleibt im Landkreis Ebersberg jedoch weiterhin in Kraft. Auch die Festlegung eines Beobachtungsgebiets für die Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Grasbrunn, Haar, Ismaning und Kirchheim kann nach Auskunft des Landratsamtes München aufgehoben werden. Wie B304.de berichtete, war in einer kleineren Geflügelhaltung in Poing Ende März bei zehn Junghühnern die Geflügelpest festgestellt worden, woraufhin eine Sperrzone um den Betrieb eingerichtet werden musste. Betroffen davon war das gesamte Gemeindegebiet Poing- mit Ausnahme von Grub – sowie Teile von Pliening, Neufarn, Markt Schwaben und Anzing. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest sind auch auf der Webseite des Landratsamtes unter www.lra-ebe.de zu finden.
Quelle: Landratsamt EBE