Der Grasbrunner Gemeinerat sprach sich nach Antrag der SPD-Fraktion im Sommer einstimmig für die Prüfung eines Waldkindergartens in der Gemeinde aus, woraufhin sich die Verwaltung mit den Voraussetzungen, die für eine solche Einrichtung gegeben sein müssen, beschäftigte. Außerdem wurde geklärt, ob bei den Eltern in der Gemeinde Interesse nach solch einer Einrichtung bestünde. Die gewonnenen Erkenntnisse nach eingehender Recherche wurden nun vorgestellt, mit dem Ergebnis, dass ein Waldkindergarten in mancher Hinsicht weniger „komfortabel“ sei, da meist nur verringerte Öffnungszeiten von 7.45 bis 15 Uhr oder von 8 bis 14.30 Uhr angeboten werden könnten. Auch sei gegebenenfalls die Mithilfe der Eltern notwendig, wenn beispielsweise der zur Verfügung gestellte Bauwagen über keinen direkten Wasseranschluss verfügt und daher Wasser zum Händewaschen angeliefert werden müsste. Ebenso müsste eine Lieferung für Mittagessen in Thermobehältern organisiert werden. Auch müsste man die fehlenden sanitären Anlagen für Kinder und Personal zur Verfügung stellen. “Dem Gegenüber stehen aber auch viele Vorteile eines Waldkindergartens”, wie die Gemeinde bekräftigt, wie z. B. die Möglichkeit des fantasievollen Freispielens, das direkt Erleben der Jahreszeiten und der Natur pur mit allen Sinnen, oder das Schulen von Motorik und der Wahrnehmungsfähigkeit zum Einschätzen von Gefahren. “Die im Juli 2022 durchgeführte Interessensumfrage bei den Eltern zeigte, dass eine Nachfrage durchaus vorhanden ist”, so die Gemeinde weiter. 30 Eltern antworteten mit „ja, ich würde mein Kind in einen Waldkindergarten geben“. 49 Eltern antworteten mit „nein“. Auch baurechtliche Fragen zur Gründung eines Waldkindergartens hat die Gemeinde inzwischen geklärt: “Die Nutzung der Natur als „Raum“ für einen Waldkindergarten ist baurechtlich nicht genehmigungspflichtig. Die Nutzung eines Bauwagens als Materiallager und kurzzeitige Unterstellmöglichkeit bei Regen bedarf jedoch einer Baugenehmigung.” In Betracht gezogen werden nach Diskussion im Gemeinderat nun folgende Flächen:
- Neukeferloh, amHaflstrassl, Flächeauf ehemaligem Brunnengrundstück
- Neukeferloh, amSchwabener Weg (Verbindungswegzum Sportpark,Aufforstung mitLichtungen)
- Neukeferloh, an derLeonhard-Stadler-Str. neben Bolzplatz/Wertstoffhof
- Harthausen,integriert in das Kinderhaus mit anzupachtenden Flächen
Vorrangig handelt es sich bei den Standorten um gemeindliche Waldflächen, die ein nicht so dicht bewachsenes „Streifgebiet“, einen sicheren Aufstellort für den Bauwagen und ein gemeindliches Gebäude in der Nähe aufweisen. “Die Mitglieder des Gemeinderats beraten nun in einer ihrer nächsten Sitzungen über die priorisierten Möglichkeiten und einigen sich auf eine Standortfläche, die im nächsten Schritt auf Herz und Nieren mit Vertretern des AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) auf ihre Nutzungseignung untersucht wird”, versichert die Gemeinde. Bei gemeindeeigenen Flächen kann unmittelbar im Anschluss ein Bauantrag vorbereitet werden, soweit Trägerschaft und Konzept feststehen. Bei Standorten, für die eine Pacht erforderlich wird, sind weiterführende Gespräche mit den Eigentümern zu vereinbaren.