3.000 Euro – so viel sollte ein Müllsünder zahlen: er entlud an einem Sonntagnachmittag im Dezember den Transporter seines Arbeitgebers und wurde dabei vom Mülldetektiv erwischt. Vor Gericht entschuldigte sich der Betroffene nun bei der Gemeinde.
Die Vorwürfe stimmten, so der Betroffene. Der zweifache Vater gab an, lange Zeit berufsunfähig gewesen zu sein. Seit einiger Zeit sei er wieder berufstätig, als Minijobber im Elektrofachhandel. Daneben beziehe er Arbeitslosengeld.
Der Betroffene ist mit dem Transporter seines Arbeitgebers zur Wertstoffinsel im Föhrenweg gefahren. Der dort befindliche Papiercontainer sei „stockvoll“ gewesen, andere Kartonagen hätten sich bereits neben den Containern befunden. Gemeinsam mit seinem Sohn lud er „sechs große Kartons“ aus. Dass sich in einem der Kartons ein neuer Receiver befunden haben soll, wolle er nicht gesehen haben: „wenn ich gewusst hätte, dass es ein Receiver ist, hätte ich ihn im Auto gelassen“.
Beobachtet wurden die Männer beim Abladen vom Mülldetektiv, der seit vergangenem Jahr im Einsatz für die Gemeinde ist: Zahlreiche Fotos lagen dem Amtsgericht vor. Die Vorsitzende Richterin Hübner ging diese mit dem Betroffenen einzeln durch. Dass es sich um lediglich sechs Kartons handelte, bezweifelte die Richterin: „das sind schon ein bisschen mehr“, auch, wenn sicherlich nicht alle fotografierte Kartons vom Angestellten und dessen Sohn abgestellt worden seien. Auch ein Spielzeugauto hat der Betroffene auf den Altkleidercontainer gestellt – damit die Bewohner der angrenzenden Flüchtlingsunterkunft dieses sich für ihre Kinder nehmen könnten. Das sei durchaus eine „gute Geste“ und das Motiv gut, doch erlaubt sei dies auch nicht, so die Richterin, die mit der Situation der Wertstoffinseln in der Gemeinde gut vertraut ist: „die Wertstoffinseln schauen wie die Sau aus“, so Hübner.
Generell sieht der Bußgeldkatalog Strafen bis 100.000 Euro vor, doch „man muss die Kirche im Dorf lassen“, schließlich habe der Betroffene kein Öl im Naturschutzgebiet abgeladen. Dennoch war die Richterin wenig begeistert von der Ordnungswidrigkeit und bezeichnet das Danebenstellen als „absolute Sauerei“. Besonders Elektroartikel müssten beim Wertstoffhof abgegeben werden. Es sei „ordentlich, was Sie da abgeliefert haben“, die von der Gemeinde veranschlagten 3.000 Euro seien für ein Vergehen dieses Ausmaßes nicht „unter ferner liefen“, betonte die Vorsitzende. Die Strafe hätte der Mann auch bezahlt, erklärte er selbst, doch dies sei ihm aufgrund seiner finanziellen Situation schlichtweg nicht möglich.
In ihrem Urteil setzte sie das Bußgeld schlussendlich auf 1.500 Euro, also die Hälfte der ursprünglich verhängten Strafe, fest. Strafschärfend sei, dass der komplette Inhalt des Fahrzeugs entladen wurde und dies an einem Sonntag. Zudem sei von Bedeutung, dass der Betroffene nicht als Privatmann handelte. Für die Verschmutzungen fand sie klare Worte: Es „schaut aus wie Sau, kostet die Gemeinde Geld und Arbeitskräfte“. Dennoch: „man muss Ihre wirtschaftliche Lage mit berücksichtigen“, so die Richterin. Das Einkommen sei ein „großes Aber“, weshalb das Bußgeld auf 1.500 Euro festgesetzt wurde, zudem werden dem Mann die Verfahrenskosten auferlegt. Die Richterin räumte die Möglichkeit einer Ratenzahlung im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten ein. Er kann Rechtsmittel einlegen.
Das scheint nicht nötig, denn der sichtlich erleichterte Familienvater bedankte sich im Anschluss für das Urteil. Es sei möglich, dass er den Betrag auf einmal zurückzahle, dies möchte er nun mit seinem Chef klären. Er entschuldigte sich im Anschluss auch nochmals bei den anwesenden Gemeindemitarbeitern, wie auch mehrmals im Laufe des Verfahrens. „Es war ein großer Fehler, ich entschuldige mich tausend Mal“.