Bislang galt: Im Ortsgebiet dürfen Hunde ab 50 Zentimetern Schulterhöhe nur angeleint laufen. Es galt ein Leinenzwang auf Spielplätzen, öffentlichen Freiflächen sowie Grünanlagen. Der Gemeinderat verschärfte die Regelungen nun – auf Spielplätzen sind gar keine Hunde mehr erlaubt, auf Grünflächen gilt künftig für alle Tiere, egal wie groß oder klein, Leinenpflicht.
Einzige Ausnahme für die Leinenpflicht bleibt die umzäunte „Hundewiese“ an der Johann-Sebastian-Bach-Straße. Dass die Leinenpflicht überhaupt in den Fokus rückte, lag an wiederkehrenden Beschwerden über liegengebliebene Hinterlassenschaften im Bürgerpark. Wie Bürgermeister Leonhard Spitzauer (CSU) erläuterte, „Die Idee ist, dass die Hundebesitzer einen besseren Überblick haben, wenn ihr Vierbeiner angeleint ist und die Hinterlassenschaften eher wegräumen – die Besitzer sollen „ein Auge“ darauf haben, wenn sie mit ihren Hunden unterwegs seien.
SPD-Gemeinderätin Cordula Koch, die das Thema ins Rollen brachte, betonte, dass 99 Prozent aller Hundehalter vorbildlich seien, aber es „halt immer wieder schwarze Schafe“ gäbe. Für ihre Fraktionskollegin Maria Wirnitzer steht fest: viele Kinder hätten Angst vor freilaufenden Hunden. Durch die Leinenpflicht soll sich das bessern.
Dass sich durch die Änderung der Satzung etwas ändert, bezweifelte Gemeinderätin und Tierärztin Bianca Dusi-Färber (FW): „Ich glaube, dass das überhaupt nichts bringt, die Tiere kacken an der Leine genauso hin und die Halter sammeln es trotzdem nicht auf“. Oft folge dann das Argument, man zahle doch Hundesteuer. Ihr geht der Beschluss zu weit, das Verbot auf Kinderspielplätzen findet sie jedoch „okay“. Georg Kast, Referent des Bürgermeisters stimmte zu, sprach aber von einem „Placebo“.
Ob die geplanten Maßnahmen Wirkung zeigen, bleibt abzuwarten. Am Ende ist eben alles eine „Frage der Dummheit des Halters“ – jedenfalls beschloss der Gemeinderat mit der Gegenstimme von Bianca Dusi-Färber die Änderung der Satzung. Für Hundehalter gilt nun: Außer auf der Hundewiese müssen ihre Vierbeiner künftig auf Grünanlagen und öffentlichen Freiflächen angeleint sein – mit dem Hund einen Spielplatz zu besuchen, ist in Zukunft nicht mehr möglich. Unverändert müssen Hunde im bebauten Gebiet ab 50 Zentimeter Schulterhöhe angeleint unterwegs sein – darunter können sie auch frei laufen. Wer seinen Hund frei laufen lassen möchte, kann dies beispielsweise entlang der Bahn tun, oder im Wald.
Hier ist aber Vorsicht geboten: Der Hund darf keinesfalls eine Gefahr für Wildtiere darstellen und dieses weder aufschrecken noch jagen. Seitens der zuständigen Jäger gibt es immer wieder Beschwerden über freilaufende Hunde, die wildern.