Bislang galt: Im Ortsgebiet dürfen Hunde ab 50 Zentimetern Schulterhöhe nur angeleint laufen. Es galt ein Leinenzwang auf Spielplätzen, öffentlichen Freiflächen sowie Grünanlagen. Der Gemeinderat verschärfte die Regelungen nun – auf Spielplätzen sind gar keine Hunde mehr erlaubt, auf Grünflächen gilt künftig für alle Tiere, egal wie groß oder klein, Leinenpflicht.
Einzige Ausnahme für die Leinenpflicht bleibt die umzäunte „Hundewiese“ an der Johann-Sebastian-Bach-Straße. Dass die Leinenpflicht überhaupt in den Fokus rückte, lag an wiederkehrenden Beschwerden über liegengebliebene Hinterlassenschaften im Bürgerpark. Wie Bürgermeister Leonhard Spitzauer (CSU) erläuterte, „Die Idee ist, dass die Hundebesitzer einen besseren Überblick haben, wenn ihr Vierbeiner angeleint ist und die Hinterlassenschaften eher wegräumen – die Besitzer sollen „ein Auge“ darauf haben, wenn sie mit ihren Hunden unterwegs seien.
SPD-Gemeinderätin Cordula Koch, die das Thema ins Rollen brachte, betonte, dass 99 Prozent aller Hundehalter vorbildlich seien, aber es „halt immer wieder schwarze Schafe“ gäbe. Für ihre Fraktionskollegin Maria Wirnitzer steht fest: viele Kinder hätten Angst vor freilaufenden Hunden. Durch die Leinenpflicht soll sich das bessern.
Dass sich durch die Änderung der Satzung etwas ändert, bezweifelte Gemeinderätin und Tierärztin Bianca Dusi-Färber (FW): „Ich glaube, dass das überhaupt nichts bringt, die Tiere kacken an der Leine genauso hin und die Halter sammeln es trotzdem nicht auf“. Oft folge dann das Argument, man zahle doch Hundesteuer. Ihr geht der Beschluss zu weit, das Verbot auf Kinderspielplätzen findet sie jedoch „okay“. Georg Kast, Referent des Bürgermeisters stimmte zu, sprach aber von einem „Placebo“.
Ob die geplanten Maßnahmen Wirkung zeigen, bleibt abzuwarten. Am Ende ist eben alles eine „Frage der Dummheit des Halters“ – jedenfalls beschloss der Gemeinderat mit der Gegenstimme von Bianca Dusi-Färber die Änderung der Satzung. Für Hundehalter gilt nun: Außer auf der Hundewiese müssen auch die kleineren Vierbeiner künftig in Grünanlagen und auf öffentlichen Freiflächen angeleint sein.
Durch den Beschluss wurde auch ein Verbot, Hunde auf Spielplätze mitzunehmen, in die Grünanlagensatzung aufgenommen. Eine Verordnung aus 2016 regelt dieses bereits.
Unverändert müssen Hunde im bebauten Gebiet ab 50 Zentimeter Schulterhöhe angeleint unterwegs sein – darunter können sie auch frei laufen. Ob ein Hund mit 48 oder 49 Zentimetern allerdings weniger bedrohlich erscheint, wenn er auf einen zuläuft, ist fraglich. Wer seinen größeren Hund frei laufen lassen möchte, kann dies beispielsweise entlang der Bahn tun, oder im Wald, hieß es im Gemeinderat. Hier ist aber Wachsamkeit geboten: Der Hund darf keinesfalls eine Gefahr für Wildtiere darstellen und dieses weder aufschrecken noch jagen. Das wird oft von Hundehaltern unterschätzt. Seitens der zuständigen Jäger gibt es immer wieder Beschwerden über freilaufende Hunde, die wildern. Erst gestern wurde der Redaktion erneut von einem gerissenen Jungtier berichtet. Wer seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, dem droht ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro.
Die Regelungen zur Leinenpflicht im Überblick
- Hundewiese: keine Leinenpflicht
- Spielplätze: Hunde verboten (neu: jetzt auch in die Grünanlagensatzung aufgenommen)
- Übrige Grünanlagen, öffentliche Freiflächen: Generelle Leinenpflicht für alle Tiere (neu)
- Im bebauten Ortsgebiet (z.B. Gehwege): Leinenpflicht ab 50 cm Schulterhöhe
- Außerhalb des bebauten Gebiets (z.B. entlang der Bahn, Felder): Keine Leinenpflicht – Achtung: lässt man den Hund im Wald unbeaufsichtigt laufen, drohen bis zu 1.000 Euro Bußgeld