Wer kennt es nicht: Die Lieblingshose hat ein Loch und das alte T-Shirt taugt bestenfalls für die Gartenarbeit. Aber wohin mit den ausgedienten Kleidungsstücken, in den Altkleider-Container oder in den Müll? Seit dem 1. Januar sorgt eine neue EU-Verordnung, die sogenannte Getrenntsammlungspflicht, für größtmögliche Verwirrung. Sie besagt, dass Altkleider – auch beschädigte und stark verschmutzte – separat entsorgt werden müssen, also nicht mehr im Restmüll landen dürfen. Sollen nun wirklich alle Textilien in die Altkleidersammlung? Achtung, Spoiler: Nein!
In den Gemeinden Grasbrunn und Vaterstetten werden seit Jahren saubere, unbeschädigte und tragbare Kleidung sowie tragbare Schuhe über Container gemeinnütziger Organisationen auf den Wertstoffhöfen und an den Wertstoffinseln gesammelt und entsprechend wiederverwertet. Aber soll da jetzt auch alte, stark verschmutzte, beschädigte Kleidung und Wäsche entsorgt werden? Nein, sagen die gemeinnützigen Organisationen. Für sie sei es kaum möglich, die abgegebenen Textilien einzeln in „brauchbar“ und „unbrauchbar“ zu sortieren. Es sei „ökologischer und ökonomischer“, diese im Hausmüll oder in der Wertstoffsammlung zu entsorgen.
Und jetzt? Das Landratsamt Ebersberg teilt mit, dass der Landkreis kein separates Sammelsystem für „explizit verschlissene und kontaminierte Alttextilien“ bereitstelle. „Kleinmengen, die im Haushalt anfallen und aufgrund ihrer Verschmutzung nicht in die ‚Altkleidersammlung‘ gegeben werden sollen, können nach aktuellem Stand über die Restmüllsammlung entsorgt werden und gehen somit in die thermische Verwertung“, heißt es wörtlich. Auch der Landkreis München lässt uns wissen, dass beschädigte, verschmutzte oder nicht mehr tragbare Textilien im Landkreis München weiterhin über den Restmüll entsorgt werden sollen, da es keine geeigneten Verwertungsmöglichkeiten gäbe.
Heißt im Klartext: Viel Aufregung um nichts, es bleibt trotz neuer Verordnung alles beim Alten: Während wiederverwendbare, saubere Kleidung weiterhin in Containern abgegeben werden kann, gehören stark verschmutzte oder beschädigte Textilien in den Restmüll – eine Regelung, die durch eine geplante Anpassung der EU-Abfallrahmenrichtlinie bald noch klarer definiert werden soll. Hersteller könnten zudem in Zukunft stärker in die Verantwortung genommen werden, haltbarere und besser recycelbare Textilien zu produzieren.