Für die Bundestagswahl ermöglichen die B304-Gemeinden Vaterstetten, Grasbrunn und Haar seit heute die Beantragung von Briefwahlunterlagen. Die Bundeswahlleiterin mahnt zur Eile bei der Beantragung.
Am gestrigen Sonntag wurden die Wählerverzeichnisse erstellt – deshalb können die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl bereits ab heute beantragt werden – auch, bevor die Wahlbenachrichtigung per Post eintrifft.
Die Gemeinden haben dafür Online-Tools eingerichtet:
Bis die Unterlagen verschickt werden, wird es noch einige Zeit dauern, denn noch bis zum 20. Januar können Wahlvorschläge eingereicht werden – spätestens zum 3. Februar werden dann die endgültigen Vorschläge bekannt gegeben und die Stimmzettel gedruckt. Wenig Zeit, denn gewählt wird bereits am Sonntag, den 23. Februar.
„Sie müssen ihre Briefwahlunterlagen schneller bei ihrer Gemeinde beantragen, ausfüllen und zurücksenden, als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist“, betont die Bundeswahlleiterin deshalb, und weist auf die Eilbedürftigkeit hin. Nur rund zwei Wochen haben Wählerinnen und Wähler voraussichtlich Zeit, per Brief zu wählen.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen nach dem Bundeswahlgesetz die Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden.
Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen.